Das Portal der Fa. Astalegale für die Telematischen Veräußerungen
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Zertifizierungen


  • Portal www.astalegale.net, zugelassen für die Veröffentlichung auf nationaler Ebene der Bekanntmachungen von Versteigerungen gemäß Erlass vom 26. September 2012 des Generaldirektors der Hauptabteilung für Justizangelegenheiten des Justizministeriums;

  • Zertifizierung der Qualität nach ISO 9001 in Bezug auf die Verfahren zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen der Auktionen und der Produktion von Software;

  • Zertifizierung nach ISO 27001 in Bezug auf die Qualität der Software und die Sicherheit der verarbeiteten Daten (als einzige Gesellschaft unter denen, die in der Liste des Ministeriums für die öffentliche Bekanntmachung der Auktionen eingetragen sind). Internationale Norm, die die Anforderungen erfüllt, die ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) erfüllen muss.
    Die Norm ISO 27001 ist Teil der 27000-Reihe, die zahlreiche weitere Dokumente enthält, auf die sich das Unternehmen beziehen muss, um ein Informationssicherheitsmanagementsystem aufzubauen, das von einer unabhängigen akkreditierten Stelle zertifiziert werden kann. Im Wesentlichen berücksichtigt ein Unternehmen, das die Anforderungen der ISO 27001-Norm erfüllt, die potenziell vorliegenden Sicherheitslücken und definiert die entsprechenden vorbeugenden Gegenmaßnahmen, um die Auswirkungen auf die eigenen Nutzer zu begrenzen.
    Die Beibehaltung der Zertifizierung nach ISO 27001 erfordert strenge und häufige Inspektionen durch die Zertifizierungsstelle, die darauf abzielen, das Vorliegen der von der Norm vorgeschriebenen hohen Qualitätsstandards zu überprüfen. Astalegale ist die einzige Gesellschaft unter den für die Verwaltung der öffentlichen Bekanntmachungen akkreditierten Gesellschaften in der Liste des Ministeriums, die die Zertifizierung nach ISO 27001 erhalten hat;

  • Zertifizierung nach ISO/IEC 25012:2008 für die Validierung der Datenqualität („Data quality model“). Die Norm definiert ein allgemeines Modell der Qualität von Daten, die in einem strukturierten Format in einem IT-System gespeichert sind. Das Modell liefert eine Liste von fünfzehn Merkmalen, die unter den folgenden zwei Gesichtspunkten betrachtet werden: die Daten betreffend und systemabhängig. Die Einhaltung eines gemeinsamen Qualitätsmodells ist eine Voraussetzung für die Integration der Daten und die Verwirklichung von Dialog-Datenbanken, die Einhaltung von normativen/legislativen Richtlinien, die Verbreitung einer interadministrativen Kultur sowie die Verbesserung und Vereinfachung der bürokratischen Verfahren durch gemeinsame Ansätze;

  • Zertifizierung nach ISO/IEC 25024:2015 für die Validierung der auf die Datenqualität anwendbaren Maße („Measurement of data quality“);

  • Registrierung der entwickelten Anwendungen und Softwares im öffentlichen Software-Register bei der SIAE (italienische Gesellschaft der Urheber und Verleger);

  • Zugangspunkt (ZP) des Online-Zivilprozesses gemäß Dekret des Justizministeriums vom 1. Oktober 2014, gezeichnet vom Generaldirektor der DGSIA (Hauptdirektion für automatisierte Informatiksysteme des Ministeriums) (im Anhang).
    Astalegale.net SpA ist die einzige unter den Gesellschaften, die in der Liste des Ministeriums der Portale für die öffentliche Bekanntmachung der Auktionen eingetragen sind, die diese bedeutende Anerkennung erhalten hat, die die Gesellschaft zum institutionellen Gegenstück bei der effektiven Verwaltung des Online-Zivilprozesses (OZP) macht, ein Projekt, für das sich die Gesellschaft bereits seit geraumer Zeit einsetzt und in dessen Rahmen sie sowohl Gerichten als auch Kanzleien Beratung und Schulungen anbietet.
    Obiges bietet den Nutzern maximale Garantie, im Gegensatz zu den Mitbewerbern, die sich darauf beschränken, die Konsultation des Portals der Online-Dienste anzubieten.  Dadurch ist es diesen möglich, die strengen Anforderungen für die Zulassung zu umgehen, direkt als Zugangspunkt tätig zu sein, und sich nicht der Aufsicht des Justizministeriums zu unterziehen.
    Astalegale hat die Eintragung in die öffentliche Liste der Zugangspunkte beantragt und erhalten, um ihren Nutzern die Garantie einer vom Ministerium selbst beaufsichtigen Struktur zu geben, die zudem von diesem beauftragt ist, die Personen zu erfassen, die die vertraulichen Daten der Gerichte konsultieren.
    Die Zugang-Logs zu den Daten, die über den ZP konsultiert werden, werden rechtswirksam von Astalegale und dem Justizministerium aufgezeichnet, um bei Verstößen deren Richtigkeit zu zertifizieren.
    Wie bekannt, ist der ZP der von der IT-Architektur des Online-Zivilprozesses vorgesehene institutionelle technologische Knotenpunkt, durch den die qualifizierten externen Personen, die aus verschiedenen Gründen mit dem Gericht interagieren, online die informatisierten Register der Geschäftsstelle konsultieren sowie die Online-Zahlungen der Justizkosten übermitteln können. Im Wesentlichen ist dem Zugangspunkt übertragen, die qualifizierten externen Personen zu identifizieren, die auf das IT-System der Justiz zugreifen und sicherzustellen, dass der elektronische Austausch auf technisch sichere und über die Zeit rechtlich überprüfbare Art erfolgt.

Die Eintragung in die öffentliche Liste erfolgt nach einer Reihe von Inspektionen und Kontrollen durch das Justizministerium, die darauf abzielen, die vorgesehenen technischen und finanziellen Anforderungen sowie die Anforderungen in Bezug auf die Redlichkeit der Verwalter zu ermitteln, welche im Folgenden kurz zusammengefasst werden:

  • Voll eingezahltes Gesellschaftskapital von mindestens 1.000.000 Euro;

  • Gewährleistung einer angemessenen Qualität der IT-Dienstleistungen und -Prozesse, der Sicherheit der Räumlichkeiten und der Verwaltungsverfahren des Systems unter strenger und fortwährender Aufsicht des Justizministeriums selbst;

  • Anwendung des Betriebshandbuchs und des IT-Sicherheitsplans, die vom Ministerium genehmigt wurden;

  • Verpflichtung zur rechtswirksamen Aufbewahrung aller System-LOGS zur Bescheinigung der von irgendeinem externen Nutzer durchgeführten Vorgänge mindestens 5 Jahre lang.

Nach erfolgter Eintragung bleiben die autorisierten ZP-Gesellschaften unter der Aufsicht des Justizministeriums, das jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Inspektionen und Kontrollen in Bezug auf die ständige Aufrechterhaltung der vorgesehenen Anforderungen durchführen kann. Die Übernahme der Rolle des ZP durch die Gesellschaft stellt gegenüber allen bei der Justiz tätigen Personen eine weitere und bedeutende Garantie auch bei der Ausübung der normalen Tätigkeit der öffentlichen Bekanntmachungen dar, während der die Portale auch zur Verwaltung sensibler Daten aufgefordert werden. Und zwar deshalb, weil sowohl das Genehmigungsverfahren als auch die Aufsichtstätigkeiten, die von der Norm für den ZP vorgesehen sind, sehr viel komplexer und anspruchsvoller sind, als diejenigen, die für die einfache Eintragung der Internet-Portal-Verwaltungsgesellschaften erforderlich sind.

In dieser letzten Hinsicht muss nicht unterstrichen werden, wie stark die Brisanz der Verarbeitung von „sensiblen“ Daten immer mehr hervorgehoben wird durch die zunehmende Integration der Geschäftsstellen mit dem Personal der Gesellschaften zur Verwaltung der öffentlichen Bekanntmachungen für die Digitalisierung der Akten.

  • Verwalter der Online-Versteigerung: Astalegale hat den Antrag auf Eintragung in das Register der Verwalter der Online-Versteigerung durch das vom Justizministerium ausgegebene Formular gestellt (Dekret Nr. 32, erlassen vom Justizministerium am 26. Februar 2015 „Verordnung mit den technischen und operativen Bestimmungen zur Durchführung der Versteigerung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten auf elektronischem Wege in den von der ital. Zivilprozessordnung vorgesehenen Fällen, gemäß Artikel 161-ter der Durchführungsbestimmungen der ital. Zivilprozessordnung“). Astalegale.net sichert ferner zu, dass ihr Portal der Online-Versteigerungen die technischen Anforderungen gemäß Art. 10 und 11 des Gesetzes Nr. 4 vom 9.1.2004 und des Dekrets vom 8. Juli 2005 des Ministers für Innovation und Technologie sowie des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 75 vom 1.3.2005 erfüllt.

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