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Um an den (NICHT mit dem Portal der öffentlichen Versteigerungen des Justizministeriums verbundenen) Online-Immobilienversteigerungen teilnehmen zu können, müssen die Interessenten sich vorab und obligatorisch im entsprechenden Bereich dieses Portals registrieren.
Um sich zu registrieren, klicken Sie auf den Link https://immobiliare.spazioaste.it/private/Login.aspx
Nachdem sich der Nutzer registriert hat, kann er auf das Portal zugreifen, um sein persönliches und unwiderrufliches Online-Kaufangebot abzugeben. Der Nutzer ist für seine Zugangscodes (Username und Password) verantwortlich und darf diese nicht an Dritte abtreten oder weitergeben, da er über diese Codes im System erkannt wird.
Die Online-Mitteilungen werden vom Verantwortlichen/Leiter der Versteigerung an die bei der Registrierung angegebene Mailbox übermittelt. Es liegt in der Verantwortung der registrierten Person, im Fall einer Änderung, umgehend die persönlichen Daten in ihrem Profil zu aktualisieren.
Für die Teilnahme an der Online-Auktion müssen die Interessenten ihr persönliches Gebot über die Funktion „Teilnehmen“ in der Detailbeschreibung der Immobilie abgeben.
Das Gebot muss über ein dafür vorgesehenes zertifiziertes E-Mail Postfach für die Online-Versteigerung übermittelt werden. Die Übermittlung mittels zertifizierter E-Mail (PEC) ersetzt die digitale Signatur des Gebots, sofern der Leiter des zertifizierten E-Mail-Services in der Nachricht bzw. in einer Anlage bescheinigt, dass die Zugangsdaten in Konformität mit den Vorgaben von Art. 13, Abs. 2,3 des ital. Ministerialdekrets Nr. 32 vom 26. Februar 2015 ausgegeben wurden.
Wenn hingegen das Gebot mit einer digitalen Signatur versehen ist, kann es auch über ein zertifiziertes E-Mail Postfach ohne die vorgenannten Voraussetzungen übermittelt werden.
Wenn man dem Assistenten zur Übermittlung des Gebots folgt, erhält man die Aufforderung, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einzufügen:
ACHTUNG: Ergänzend zu den oben genannten Unterlagen, ersuchen wir Sie, die Bestimmungen der Verordnung bzw. der Bekanntmachung der Versteigerung in Bezug auf die Parzelle, für die ein Gebot abgegeben werden soll, zu überprüfen.
Nach Einstellung und Fertigstellung der Unterlagen gemäß Punkt 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 ermöglicht das Portal die Erstellung des digitalen Umschlags mit dem Gebot zur Übermittlung per zertifizierter E-Mail.
Das Portal nimmt keine Gebote an, die nach der festgelegten Frist für die Gebotsabgabe übermittelt werden. Die Eingabevorgänge aller erforderlichen Unterlagen in das Portal bleiben ausschließliche Verantwortung des Bieters, weshalb keine Beanstandungen akzeptiert werden, wenn die oben geforderten Tätigkeiten, aus irgendeinem Grund, nicht innerhalb der festgelegten Frist für die Gebotsabgabe abgeschlossen werden. Um eine unvollständige und demzufolge nicht erfolgte Übertragung der Unterlagen zu vermeiden, sollten Sie das Eingabeverfahren möglichst lange vor der festgelegten Frist beginnen. Sobald der digitale Umschlag übermittelt wurde, können das Gebot und die dazugehörigen Unterlagen, die dauerhaft erfasst und auf geheime Weise im Portal aufbewahrt werden, nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Die abgegebenen Gebote sind UNWIDERRUFLICH.
Soweit in den einschlägigen Vorschriften vorgesehen und nur für bestimmte Arten von Versteigerungen (gemischter Synchronmodus), kann das Gebot in Papierform direkt am Versteigerungsort abgegeben werden (bei der Geschäftsstelle des Gerichts oder in der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei).
Jeder Bieter muss für die Zulassung zur Online-Versteigerung die erfolgte Hinterlegung einer Kaution als Garantie für das Gebot, in einer Höhe entsprechend der Angabe in der Bekanntmachung der Versteigerung, nachweisen. Die Hinterlegung der Kaution erfolgt mittels Banküberweisung auf das in der Bekanntmachung der Versteigerung angegebene Konto. Die Überweisung darf keinerlei Beschreibung enthalten. Die Kopie des Überweisungsbelegs muss dem elektronischen Umschlag mit dem Gebot beigelegt werden.
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