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Darlehen


Für den Erwerb der Immobilie im Rahmen der Versteigerung kann sich der Käufer zwecks Aufnahme eines Darlehens an jede beliebige Bank wenden.

Der Großteil der Banken hat entsprechende Vereinbarungen mit den Gerichten geschlossen und ist in der Lage, den Käufer bestmöglich zu unterstützen und günstige Kosten und Zinssätze anzubieten.

Die Einschaltung einer Bank, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Gericht geschlossen hat, ist deshalb von Vorteil, weil die Bank das Verfahren kennt und die Beteiligung an der Ausschreibung im Interesse einer dynamischeren Verkaufsabwicklung fördert.

Es ist äußerst wichtig, sich rechtzeitig zu organisieren und alle Unterlagen vorzubereiten, die die Bank vor der Teilnahme an der Versteigerung für die Bearbeitung des Antrags benötigt. Die für die Bank zur Auszahlung des Darlehens erforderliche Zeit muss mit dem Datum der Versteigerung „vereinbar“ sein.

Die Bedingungen sind je nach den diversen Vereinbarungen mit den Gerichten unterschiedlich, und deshalb ist es erforderlich, sich im Vorhinein über sämtliche Modalitäten zu informieren und sich über das Bestehen entsprechender Vereinbarungen zu vergewissern.

Die Bank muss sich durch die Abfassung eines Vorvertrags über das Hypothekendarlehen zur späteren Auszahlung des Darlehens verpflichten; dieser Vertrag unterliegt der Bedingung des Zuschlags und der anschließenden Übertragung der Sache auf den Zuschlagsempfänger.

Sollte der Antragsteller den Zuschlag nicht erhalten, löst sich der Darlehensvorvertrag ohne die Verrechnung von über die Bearbeitungsgebühren hinausgehenden Kosten automatisch auf.

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