Das Portal der Fa. Astalegale für die Telematischen Veräußerungen
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Wie man teilnimmt

IMMOBILIENVERSTEIGERUNGEN - ÖFFENTLICHE VERSTEIGERUNGEN


Die „öffentlichen Versteigerungen“ sind Online-Versteigerung, die verbunden sind mit dem Portal der öffentlichen Versteigerungen des Justizministeriums.
Spazioaste ist ein vom Justizministerium autorisiertes Portal zur Verwaltung der Online-Auktionen (Erlass des Justizministeriums vom 26.09.2017)

Wie man an einer Versteigerung teilnimmt

Für die Teilnahme an einer Online-Versteigerung müssen die Interessenten dem Justizministerium innerhalb der auf der Verordnung bzw. der Bekanntmachung der Versteigerung festgelegten Frist ihr persönliches unwiderrufliches Kaufgebot abgeben.

 

Wie man das Gebot abgibt

Das Gebot für die Online-Versteigerung muss über ein vom Justizministerium zur Verfügung gestelltes Webformular abgegeben werden, das durch Klicken auf die Schaltfläche „Gebot übermitteln“ in der Detailbeschreibung des Guts in diesem Portal (www.spazioaste.it) erreichbar ist.

Das Gebot für die Online-Versteigerung muss Folgendes beinhalten:

  • Die Daten zur Identifizierung des Bieters, mit ausdrücklicher Angabe der Steuernummer oder der USt-IdNr.;

  • Das Gericht, vor dem das Verfahren anhängig ist;

  • Das Jahr und die Nummer des allgemeinen Registers des Verfahrens;

  • Die Nummer oder andere Identifikationsdaten der Parzelle;

  • Die Beschreibung des Vermögenswerts;

  • Die Angabe des Ansprechpartners für das Verfahren;

  • Das Datum und die festgelegte Uhrzeit für den Beginn der Versteigerungsvorgänge;

  • Den gebotenen Preis und die Frist für die entsprechende Zahlung, es sei denn, es handelt sich um einen Teilnahmeantrag für eine Versteigerung;

  • Den als Kaution hinterlegten Betrag;

  • Das Datum, die Uhrzeit und die Vorgangs-Nummer (CRO) der getätigten Überweisung zur Zahlung der Kaution;

  • Die Adresse des zertifizierten E-Mail Postfachs, das für die Übermittlung des Gebots und den Empfang der vorgesehenen Mitteilungen verwendet wird;

Das Gebot muss über ein dafür vorgesehenes zertifiziertes E-Mail Postfach für die Online-Versteigerung an eine dedizierte Adresse des Justizministeriums übermittelt werden.

Die Übermittlung ersetzt die digitale Signatur des Gebots, sofern der Leiter des zertifizierten E-Mail-Services in der Nachricht bzw. in einer Anlage bescheinigt, dass die Zugangsdaten in Konformität mit den Vorgaben von Art. 13, Abs. 2,3 des ital. Ministerialdekrets Nr. 32 vom 26. Februar 2015 ausgegeben wurden.
Wenn hingegen das Gebot mit einer digitalen Signatur versehen ist, kann es auch über ein zertifiziertes E-Mail Postfach ohne die vorgenannten Voraussetzungen übermittelt werden.

Wenn das Gebot von mehreren Personen abgegeben wird, muss die von den anderen Bietern zugunsten des Inhabers des zertifizierten E-Mail Postfachs für die Online-Versteigerung ausgestellte Vollmacht beigelegt werden.
Die Vollmacht muss in Form einer öffentlichen Urkunde oder einer Privaturkunde ausgestellt sein und kann auch als Bildkopie beigelegt werden.

Dem Online-Gebot müssen die folgenden Unterlagen beigelegt werden:

  • Geeignete Unterlagen zum Nachweis der erfolgten Hinterlegung einer Kaution als Garantie für das Gebot, in einer Höhe entsprechend der Angabe in der Verordnung bzw. der Bekanntmachung der Versteigerung in der Detailbeschreibung des Guts;

  • Etwaige Stempelsteuer, sofern vom Gericht vorgesehen;

  • Fotokopie des gültigen Personalausweises;

  • Wenn das Gebot im Namen und auf Rechnung eines Minderjährigen abgegeben wird, ist die vorgeschriebene Genehmigung des Vormundschaftsrichters beizulegen;

  • Wenn das Gebot von einem Nicht-EU-Bürger abgegeben wird, ist die gültige Aufenthaltsgenehmigung beizulegen;

  • Wenn das Gebot im Namen und auf Rechnung einer Gesellschaft abgegeben wird, ist die aktuelle Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (nicht älter als 10 Tage), aus der die Gründung derselben sowie die Befugnisse des Bieters hervorgehen, oder ein aktueller Handelsregisterauszug beizulegen.

ACHTUNG: Ergänzend zu den oben genannten Unterlagen, ersuchen wir Sie, die Bestimmungen der Verordnung bzw. der Bekanntmachung der Versteigerung in Bezug auf die Parzelle, für die ein Gebot abgegeben werden soll, zu überprüfen und das entsprechende „Nutzerhandbuch“ im Portal der öffentlichen Versteigerungen des Justizministeriums zu konsultieren (pvp.giustizia.it).

Zu Beginn der Versteigerungsvorgänge erfolgt die Validierung oder Nicht-Validierung des abgegebenen Gebots durch die bevollmächtigte Kanzlei. Sofern dieses validiert werden sollte, kann der Bieter an der Online-Auktion teilnehmen und seine persönlichen Gebotserhöhungen abgeben.
Soweit in den einschlägigen Vorschriften vorgesehen und nur für bestimmte Arten von Versteigerungen (gemischter Synchronmodus), kann das Gebot in Papierform direkt bei der Geschäftsstelle oder in der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei abgegeben werden.

Zugang zur Online-Auktion

Der Zugang zum Portal erfolgt über eindeutige Zugangsdaten für die Teilnahme an einer einzelnen Versteigerung.
Die Zugangsdaten werden vom Leiter an die auf dem Formular angegebene zertifizierte E-Mail des Bieters übermittelt, sobald die an das Justizministerium übermittelten Gebote dem Leiter zur Verfügung gestellt werden.
Der Nutzer ist für seine Zugangscodes verantwortlich und darf diese nicht an Dritte abtreten oder weitergeben. Die übermittelten Codes ermöglichen die Teilnahme an der Online-Auktion und identifizieren den Nutzer innerhalb des Portals www.spazioaste.it

 

Wie man eine Versteigerung beobachten kann

Das Portal Spazioaste ermöglicht dem Interessenten, eine Online-Versteigerung als Zuschauer beobachten zu können, ohne unbedingt daran teilnehmen zu müssen. 
Der Antrag zur Beobachtung der Versteigerung muss vom Ansprechpartner für das Verfahren autorisiert werden und innerhalb der auf der Verordnung bzw. der Bekanntmachung der Versteigerung festgelegten Frist für die Gebotsabgabe übermittelt werden. Zur Übermittlung des Antrags muss man auf die Schaltfläche „Teilnehmen“ innerhalb der Detailbeschreibung des Guts in diesem Portal (www.spazioaste.it) klicken und das Formular „Die Versteigerung beobachten“ ausfüllen.
Der autorisierte Zuschauer erhält die eindeutigen Zugangsdaten für die einzelne Versteigerung, die die Anzeige des Verlaufs der Versteigerungsvorgänge und der von den Teilnehmern abgegebenen Gebotserhöhungen ermöglicht.

Bez. DEKRET 26. Februar 2015, Nr. 32 – Justizministerium

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