FAQ

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen über die Welt der Auktionen. Von Teilnahmestrategien bis hin zu den wichtigsten Regeln, von der Besichtigung einer Immobilie bis hin zu den Zuschlagskriterien und vielem mehr: Hier finden Sie alles, was Sie brauchen!

Auf dem Portal www.spazioaste.it werden alle über die Plattform Spazioaste verwalteten Online-Auktionen veröffentlicht. Die Plattform ist zuverlässig, sicher, einfach und gewährleistet die Klarheit der enthaltenen Informationen. Auf dem Portal www.astalegale.net finden Sie alle Bekanntmachungen von Auktionen der an Astalegale.net angeschlossenen Gerichte.

Ein unbeweglicher Vermögenswert ist all das, was auf natürliche oder auf künstliche Weise mit dem Grund verbunden ist und nicht transportiert werden kann, ohne seine Konsistenz zu verändern. Ein unbeweglicher Vermögenswert ist z. B. ein Grundstück, ein Haus, ein Gebäude jeglicher Art, ein Wald usw.

Ein beweglicher Vermögenswert ist all das, was nicht unter die Kategorie „unbeweglicher Vermögenswert“ fällt und von Natur aus bewegt werden kann.

Bei einer Versteigerung unbeweglicher Vermögenswerte wird ein als „unbeweglich“ eingestufter Vermögenswert versteigert, d. h. es geht um die Versteigerung von Häusern, Grundstücken und Gebäuden. Bei einer Versteigerung beweglicher Vermögenswerte wird ein als „beweglich“ eingestufter Vermögenswert versteigert, z. B. Autos und Fahrzeuge im Allgemeinen, Einrichtungsgegenstände, Schmuck, Industriemaschinen oder Werkzeuge, sonstige Gegenstände verschiedener Art.

Bei Immobilienverkäufen gibt es drei Arten von Online-Versteigerungen:

  • synchron (Art. 21 des ital. Ministerialdekrets Nr. 32/2015): Hierbei handelt es sich um eine Auktion in Echtzeit, alles geschieht online mit der Möglichkeit, während der Auktion einen Chat zu nutzen;
  • gemischt synchron (Art. 22 des ital. Ministerialdekrets Nr. 32/2015): Hierbei handelt es sich um eine Kombination der traditionellen Auktion mit der Online-Auktion, wobei die anfängliche Wahl an die Art der Teilnahme gebunden ist: Diejenigen, die ihr Gebot in Papierform abgegeben haben, nehmen teil, indem sie vor dem Ansprechpartner für das Verfahren erscheinen, diejenigen, die ihr Gebot im Online-Modus abgegeben haben, fahren auf diese Weise fort. Die Auktion findet jedoch weiterhin in Echtzeit statt;
  • asynchron (Art. 24 des ital. Ministerialdekrets Nr. 32/2015): Gebote und Gebotserhöhungen erfolgen nur online, innerhalb eines in der Bekanntmachung der Versteigerung angegebenen Zeitraums, jedoch zeitlich versetzt. Wenn ein anderer Nutzer ein höheres Gebot abgibt, wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann sein Gebot erhöhen. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums für die Auktion erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag für das Gut.

Der Richter legt die Einzelheiten jeder Online-Auktion fest und spezifiziert sie in der Bekanntmachung der Versteigerung. In jedem Fall wird die Auktion mit der Zahlung des fälligen Restbetrags (abzüglich der Kaution) abgeschlossen.

Die Versteigerungen von beweglichen Gütern sehen hingegen die folgenden Modi vor:

  • Online-Versteigerung: Zeitlich begrenzte Online-Versteigerung (asynchron) mit Zuschlag an den Höchstbietenden nach Ablauf der vorgesehenen Dauer;
  • Gleichzeitige Versteigerung: Die Verkaufsvorgänge können gleichzeitig entweder auf telematischem Wege oder physisch am Auktionsort durchgeführt werden. Während der Durchführung der Auktion können die Nutzer im Saal auch die Gebotserhöhungen der Nutzer sehen, die mit dem Portal verbunden sind;
  • Sammlung von Geboten: Es ist möglich, Gebote während des gesamten vorgesehenen Zeitraums abzugeben, wobei nach dessen Ablauf das höchste Gebot zum Startgebot für die Durchführung der Versteigerung wird, die nur im Saal stattfinden wird. Wenn während der Versteigerung im Saal keine neuen Gebote eingehen, wird das Gut an den Höchstbietenden online vergeben.

Bei allen Arten besteht auch die Möglichkeit, eine „Verlängerung“ einzugeben, die nur bei Geboten aktiviert wird, die in den letzten festgelegten Minuten eingegangen sind. Der neue Countdown beginnt bei Eingang des letzten Gebots und die Dauer der Auktion läuft so lange, bis keine neuen Gebote mehr abgegeben werden.

Jeder kann an einer gerichtlichen Auktion teilnehmen (Art. 571 Absatz 1 und 579 Absatz 1 ital. Zivilprozessordnung), mit Ausnahme einiger weniger Personen, wie z. B. dem vollstreckbaren Schuldner (einer Person, die der Vollstreckung zur Befriedigung einer eigenen Schuld unterliegt, Art. 579 ital. Zivilprozessordnung).

Die anderen Personen, denen die Teilnahme an der Auktion untersagt ist, sind die in Art. 1471 ital. ZGB genannten Personen, nämlich:

  • Verwalter des Vermögens des Staates, der Gemeinden, der Provinzen oder anderer öffentlicher Einrichtungen in Bezug auf das ihnen anvertraute Vermögen;
  • Amtsträger (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Urkundsbeamte) in Bezug auf die durch ihre Vermittlung versteigerten Güter;
  • Personen, die aufgrund eines Gesetzes oder eines Akts der öffentlichen Gewalt das Vermögen anderer verwalten (z. B. Eltern in Bezug auf das Vermögen ihrer minderjährigen Kinder);
  • Vertreter in Bezug auf Vermögen, mit deren Verkauf sie beauftragt wurden, es sei denn, der Auftraggeber hat sie ausdrücklich ermächtigt oder der Kauf schließt einen Interessenkonflikt mit dem Auftraggeber aus. Das Erwerbsverbot für diese Personen ist relativ, es gilt nur für die ihnen anvertrauten Vermögenswerte.

Für Eltern oder Erziehungsberechtigte gibt es besondere Verbote in Bezug auf das Vermögen von Minderjährigen oder Entmündigten. Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert die Nichtigkeit des Kaufs. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Der Ehegatte in einer gesetzlichen Gütergemeinschaft, das Kind des Schuldners (wenn der Schuldner noch lebt) und der Gesellschafter eines Unternehmens, die unter bestimmten Bedingungen teilnehmen können.

Auch EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung können an den Auktionen teilnehmen. Andererseits können Nicht-EU-Ausländer, die nicht in Italien ansässig sind, nicht vom Ausland aus teilnehmen, es sei denn, es besteht eine Gegenseitigkeitsbedingung zwischen Italien und ihrem Herkunftsland (d. h. dass ein italienischer Staatsbürger vom Ausland aus an einer Auktion in diesem Land teilnehmen kann).

Gemäß Art. 579 ital. Zivilprozessordnung kann die Teilnahme an einer gerichtlichen Immobilienversteigerung folgendermaßen erfolgen:

  • persönlich;
  • durch eine notariell beglaubigte Sondervollmacht, die nur an einen zugelassenen Rechtsanwalt gerichtet werden darf (eine notariell beglaubigte Vollmacht ist erforderlich, wenn ein Gebot von mehreren Personen abgegeben wird);
  • durch einen Rechtsanwalt für eine zu benennende Person (Art. 583 ital. Zivilprozessordnung).

Online-Immobilienversteigerung

Wenn der ernannte Verwalter der Online-Versteigerung Spazioaste ist, kann die beauftragte Kanzlei über die Login-Seite auf die Plattform zugreifen.

Der Zugang erfolgt über Steuernummer und Passwort (das Profil wird vom Verwalter bei Einrichtung der ersten Online-Auktion aktiviert) oder über digitale Signatur über CNS-Zertifikate oder durch Scannen des QR-Codes über die App „Spazioaste Pro“.

Online-Versteigerung von beweglichen Gütern

Die Online-Versteigerung von beweglichen Gütern wird von den Mitarbeitern von Astalegale oder den zugelassenen Kommissionären (IVG) verwaltet. Der Zugang erfolgt über die folgende Seite.

An der Versteigerung der beweglichen Güter ihrer Verfahren interessierte Kanzleien/Verwalter können sich direkt an den Kundenservice von Astalegale wenden, um die Auktionen zu aktivieren.

Um an einer Online-Immobilienversteigerung teilzunehmen, ist es erforderlich, im Voraus ein Gebot gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachung der Versteigerung abzugeben, wobei die Frist für die Abgabe des Gebots einzuhalten ist. Dem Gebot müssen außerdem alle in den Bestimmungen der Versteigerung vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt sein, und es muss eine Kaution per Banküberweisung hinterlegt worden sein. Das abgegebene Gebot ist unwiderruflich. Für die Abgabe des Gebots im Online-Modus ist es erforderlich, im Besitz einer zertifizierten E-Mail (PEC) und einer digitalen Signatur zu sein. (Ref. ital. Ministerialdekret Nr. 32 vom 26. Februar 2015)

Um ein Online-Gebot abzugeben, müssen Sie auf die Schaltfläche „Gebot übermitteln“ in der Detailbeschreibung des Guts klicken, für das Sie sich interessieren, und dann das Webformular über das Portal der öffentlichen Versteigerungen ausfüllen. Das ausgefüllte Gebot muss dann mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die spezielle Sammeladresse des Justizministeriums übermittelt werden.

Nach Bestätigung der Annahme des abgegebenen Gebots erhält der Nutzer am Tag der Auktion die Zugangsdaten und einen Link, um auf das Portal zuzugreifen und mit den Gebotserhöhungen an der Auktion teilzunehmen.

Um an einer Online-Versteigerung von beweglichen Gütern teilzunehmen, ist eine Registrierung auf dem Portal www.spazioaste.it erforderlich. Nachdem Sie sich registriert und mit Ihrem Username und Passwort angemeldet haben, können Sie auf die Schaltfläche „Teilnehmen“ in der Detailbeschreibung des Guts klicken, für das Sie sich interessieren, und den Anweisungen folgen, um sich für die Versteigerung einzutragen. Für die Teilnahme an und die Eintragung für die Auktion könnte die Hinterlegung einer anfänglichen Kaution verlangt (die Kaution kann entweder per Banküberweisung oder per Kreditkarte hinterlegt werden; nicht für alle Versteigerungen ist die Hinterlegung einer Kaution erforderlich: Prüfen Sie, was in der Bekanntmachung der Versteigerung angegeben ist).

Nach Bestätigung der Annahme des hinterlegten Gebots können bis zur angegeben Abschlussfrist der Auktion Gebotserhöhungen abgegeben werden.

Die Plattform Spazioaste ermöglicht dem Interessenten, eine Online-Immobilienversteigerung als Zuschauer beobachten zu können, ohne unbedingt daran teilnehmen zu müssen.

Der Antrag zur Beobachtung muss vom Ansprechpartner für das Verfahren autorisiert werden, der die Anweisungen des Gerichts bezüglich der Möglichkeit befolgt, Dritten die Beobachtung der Versteigerung zu gestatten. Der Antrag zur Beobachtung muss vom Interessenten innerhalb der in der Bekanntmachung der Versteigerung genannten Frist für die Gebotsabgabe gestellt werden.

Zur Übermittlung des Antrags muss man auf die Schaltfläche „Teilnehmen“ und daraufhin auf „Die Versteigerung beobachten“ innerhalb der Detailbeschreibung des Guts klicken.

Wird der Antrag autorisiert, erhält der Nutzer eine Bestätigung mit einem Link und Zugangsdaten, die sich ausschließlich auf die Versteigerung seines Interesses beziehen. Während der Beobachtung ist es in keiner Weise möglich, Gebotserhöhungen abzugeben.

Um an Online-Immobilienversteigerungen teilzunehmen, ist es erforderlich, im Besitz einer zertifizierten E-Mail (PEC) und einer digitalen Signatur zu sein. Diese digitalen Instrumente sind erforderlich, um den Online-Antrag zur Teilnahme einzureichen.

Verkäufe zwischen Privatpersonen können nur von vertrauenswürdigen und zertifizierten Unternehmen angeboten werden, die ihre eigene Marke verwenden und den Verkauf von beweglichen Gütern verschiedener Art unabhängig verwalten.

Der Nutzer tritt in direkten Kontakt mit den Anbietern, um Informationen über den Verkauf, die Zahlungsmodalitäten und die Übergabe der Güter anzufordern.

Verkäufe zwischen Privatpersonen können auf dieselbe Weise abgewickelt werden wie gerichtliche Versteigerungen (siehe entsprechende FAQs).

Sie können sich unter folgenden Adressen an den technischen Kundendienst wenden, um Hilfestellungen für die Registrierung im Portal und in Bezug auf die Online-Versteigerungen zu erhalten:

garaimmobiliare@astalegale.net

garamobiliare@astalegale.net

Für Bürgerinnen und Bürger: 02 800 300 21

Für beauftragte Kanzleien: 02 800 300 22

Für einen dedizierten Service beim Ausfüllen des Online-Gebots und der Teilnahme an Auktionen können auch APA*-Serviceleistungen (Auktionsteilnahmebegleitung) genutzt werden:

  • APA Light Service: Hilft beim Ausfüllen des Online-Gebots
  • APA Full Service: Bietet volle Unterstützung für eine sorgenfreie Auktion, von der Teilnahme bis zur Phase nach der Versteigerung

* Serviceleistungen nicht verfügbar für Versteigerungen auf Anordnung des Gerichts von Monza

Die Registrierung auf dem Portal Spazioaste ermöglicht es dem Nutzer, alle angebotenen Serviceleistungen zu nutzen. Der zugangsgeschützte Bereich ermöglicht es Ihnen:

  • alle Arten von Suchvorgängen zu speichern, um Ihre Auswahl zu erleichtern;
  • die Immobilien, die Sie interessieren, unter Ihren Favoriten zu speichern und persönliche Notizen hinzufügen, die nur für Sie sichtbar sind;
  • an Auktionen für bewegliche Güter teilzunehmen.