An einer Auktion teilnehmen oder beiwohnen
So nehmen Sie teil
Jeder, der an einer Online-Versteigerung teilnehmen möchte, muss sein unwiderrufliches Kaufangebot innerhalb der im Verkaufsanzeige angegebenen Frist beim Justizministerium einreichen.
Was die Online-Gebotsabgabe vorsieht
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Schritte, die zu beachten sind, und die Informationen, die Sie immer im Hinterkopf behalten sollten, wenn Sie ein Gebot für die Versteigerung abgeben möchten.
- Kautionshinterlegung: Befolgen Sie die in der „Bekanntmachung der Versteigerung“ angegebenen Verfahren, um die für die Teilnahme an der Auktion obligatorische Kaution zu hinterlegen;
- Ausfüllen des Webformulars: Wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, müssen Sie das Webformular „Online-Gebot“ ausfüllen, das Sie auf der Website des Justizministeriums finden. Sie finden es leichter, indem Sie auf die Schaltfläche „Gebot übermitteln“ in der Detailbeschreibung des Guts klicken, für das Sie sich interessieren;
- Erforderliche Unterlagen: Füllen Sie das Formular mit allen Angaben aus und fügen Sie die in den Modalitäten der Teilnahme der Bekanntmachung der Versteigerung aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei. Fehlen Unterlagen, kann Ihr Gebot nicht zugelassen werden;
- Digitale Signatur des Gebots: Das Online-Gebot muss digital signiert werden, bevor es mittels zertifizierter E-Mail (PEC) übermittelt wird;
- Übermittlung mittels zertifizierter E-Mail (PEC): Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, wird automatisch eine verschlüsselte .zip-Datei erstellt, die Sie mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse des Justizministeriums übermitteln müssen. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine Bestätigung über die vollständige Zustellung erhalten (dies ist ein notwendiger und gesetzlich vorgesehener Schritt);
- Vollmacht im Fall von mehreren Bietern: Wird das Gebot von mehreren Personen abgegeben, so ist eine öffentlich beurkundete oder eine beglaubigte privatschriftliche Vollmacht beizufügen. Die Vollmacht kann auch als Bildkopie beigefügt werden.
- Gebot in Papierform: In einigen Fällen, z. B. beim gemischten Synchronmodus, kann das Gebot in Papierform direkt am Versteigerungsort (Geschäftsstelle, Auktionssaal oder mit der Versteigerung beauftragte Kanzlei) abgegeben werden.