Info per richiesta servizi - Monza

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.monza@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

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13/3/2025 al 9/4/2025 venerdì 3 gennaio 2025 Distribuzione FEBBRAIO
10/4/2025 al 14/5/2025 mercoledì 29 gennaio 2025 Distribuzione MARZO
15/5/2025 al 11/6/2025 mercoledì 5 marzo 2025 Distribuzione APRILE
12/6/2025 al 9/7/2025 mercoledì 2 aprile 2025 Distribuzione MAGGIO
10/7/2025 al 13/8/2025 mercoledì 30 aprile 2025 Distribuzione GIUGNO
14/8/2025 al 10/9/2025 mercoledì 4 giugno 2025 Distribuzione LUGLIO
11/9/2025 al 12/11/2025 mercoledì 2 luglio 2025 Distribuzione AGOSTO
13/11/2025 al 10/12/2025 mercoledì 3 settembre 2025 Distribuzione OTTOBRE
11/12/2025 al 14/1/2026 mercoledì 1 ottobre 2025 Distribuzione NOVEMBRE
15/1/2026 al 4/2/2026 mercoledì 5 novembre 2025 Distribuzione DICEMBRE
5/2/2026 al ... mercoledì 26 novembre 2025 Distribuzione GENNAIO
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dal 16/5/2026 al 12/6/2026 mercoledì 4 marzo 2026 Distribuzione APRILE
dal 13/6/2026 al 17/7/2026 mercoledì 1 aprile 2026 Distribuzione MAGGIO
dal 18/7/2026 al 14/8/2026 mercoledì 6 maggio 2026 Distribuzione GIUGNO
dal 15/8/2026 al 11/9/2026 mercoledì 3 giugno 2026 Distribuzione LUGLIO
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dal 6/2/2027 al mercoledì 25 novembre 2026 Distribuzione GENNAIO

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008