Info per richiesta servizi - Urbino

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.urbino@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

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Calendario pubblicazioni Anni 2026 - Tribunale di Urbino
Data aste Termini invio Newspaper
dal 23/1/2025 al 27/2/2026 mercoledì 19 novembre 2025 venerdì 5 dicembre 2025
dal 28/2/2026 al 27/3/2026 mercoledì 24 dicembre 2025 venerdì 9 gennaio 2026
dal 28/3/2026 al 24/4/2026 mercoledì 21 gennaio 2026 venerdì 6 febbraio 2026
dal 25/4/2026 al 13/6/2026 mercoledì 18 febbraio 2026 venerdì 6 marzo 2026
dal 14/6/2026 al 11/7/2026 mercoledì 25 marzo 2026 venerdì 10 aprile 2026
dal 12/7/2026 al 8/8/2026 mercoledì 22 aprile 2026 venerdì 8 maggio 2026
dal 9/8/2026 al 6/9/2026 mercoledì 20 maggio 2026 venerdì 5 giugno 2026
dal 7/9/2026 al 10/10/2026 giovedì 18 giugno 2026 sabato 4 luglio 2026
dal 11/10/2026 al 14/11/2026 mercoledì 22 luglio 2026 venerdì 7 agosto 2026
dal 15/11/2026 al 12/12/2026 mercoledì 26 agosto 2026 venerdì 11 settembre 2026
dal 13/12/2026 al 9/1/2027 mercoledì 23 settembre 2026 venerdì 9 ottobre 2026
dal 10/1/2027 al 6/2/2027 mercoledì 21 ottobre 2026 venerdì 6 novembre 2026
dal 7/2/2027 al 13/3/2027 mercoledì 18 novembre 2026 venerdì 4 dicembre 2026
dal 14/3/2027 al mercoledì 23 dicembre 2026 venerdì 8 gennaio 2027

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008