Info per richiesta servizi - Verbania

Für den Zugang zu diesem Bereich, der den Experten/Antragstellern vorbehalten ist, sind Benutzername und Passwort erforderlich.

In diesem Bereich kann der Experte die Bekanntmachungsanträge für die Zwangsversteigerungen stellen, für die er zuständig ist.

Eine Video-Anleitung gibt dem Experten Hilfestellung bei der Eingabe.

ANFORDERUNG EINES AKTIVIERUNGSCODES FÜR ANTRAGSTELLER

Um den Aktivierungscode anzufordern, der für die Aktivierung des Dienstes erforderlich ist, und um einen Benutzernamen und ein Passwort zu erhalten, laden Sie das Formular "Anforderung eines Aktivierungscodes" herunter, füllen es vollständig aus und senden es an Astalegale.net unter der Faxnummer 039 - 330.98.96.

Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

Sobald Sie im Besitz des Benutzernamens und des Passworts sind, können Sie auf den reservierten Bereich zugreifen.

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008