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Via Colle Cottorino n. 110, 03100 Frosinone FR
€ 370.135,00
- Kategorie : Wohnimmobilie
- Anzahl : 88/2025
- Gericht : Tribunale di FROSINONE
- Los : Lotto unico
- Versteigerungsdatum : 11/06/2026 16:00
Via Colle Cottorino n. 110
Frosinone (FR)
Bürgerliche Wohnung
€ 370.135,00
Frosinone (FR) Tribunale Di Frosinone Esecuzioni Civili Immobiliari 88/2025 Lotto unico Versteigerungsdatum : 11.06.2026 16:00
Versteigerungscode : B2401168
Öffentliche Veräußerung
Beschreibung
Freistehendes Wohnhaus mit angrenzendem landwirtschaftlichen Grundstück, das den zum Gebäude gehörenden Innenhof bildet. Das Gebiet liegt im unteren, aber dennoch zentralen Teil der Stadt. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde jedoch in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut. Das Objekt wird vom Schuldner bewohnt, ist mit allen notwendigen Anschlüssen ausgestattet und befindet sich in einem üblichen Instandhaltungszustand.
Veräußerungsdaten
Typologie :Ohne Versteigerung
Versteigerungsdatum :
11/06/2026 16:00
Preis :€ 370.135,00
Mindestgebot :277.601,25(1)277.601,25
Mindesterhöhung:€ 15.000,0015.000,00
Frist für Angebotsabgabe :10/06/2026 12:00
Modalitäten des Vergabeverfahrens :Asynchrone Versteigerung
Beginn des Vergabeverfahrens :
11/06/2026 16:00
Frist für Ausschreibung :
12/06/2026 16:00
Ende der Anmeldung :
10/06/2026 12:00
Bereich :
Öffentliche Veräußerungen
Adresse :N.A.
N.A.
Verfahrensdaten
Verfahren (Nummer/Jahr) : 88/2025
Gericht : Tribunale di FROSINONE
Typologie : ESECUZIONI CIVILI IMMOBILIARI - ESPROPRIAZIONE IMMOBILIARE (CARTABIA)
10039880600380090ESECUZIONI_CIVILI_IMMOBILIARIEICATribunale di FROSINONE
Bekanntmachung auf Astalegale-Websites : 26/03/2026(2)
Bekanntmachung auf dem Portal der öffentlichen Versteigerungen : 24/03/2026(3)
Delegato alla vendita:Letizia Casale (tel. 3385991007) (cell. 3494607645) - letizia.casale@hotmail.it
Delegato alla vendita5397741CSLLTZ92D47A269EtruetrueCasale - Letizia - 3385991007 - 3494607645 - letizia.casale@hotmail.it
1003988giudiziaria
Losdaten
Los :LOTTO UNICO
Typologie :Bürgerliche Wohnung
Kategorie :Wohnimmobilie
IMMOBILE RESIDENZIALEIMMOBILIAdresse :Via Colle Cottorino n. 110 - 03100 - Frosinone(FR) - Italia
LazioFrosinoneVia Colle Cottorino n. 110 - 03100 - Frosinone - FR - Italia
24135892413589Freistehendes Wohnhaus mit angrenzendem landwirtschaftlichen Grundstück, das den zum Gebäude gehörenden Innenhof bildet. Das Gebiet liegt im unteren, aber dennoch zentralen Teil der Stadt. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde jedoch in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut. Das Objekt wird vom Schuldner bewohnt, ist mit allen notwendigen Anschlüssen ausgestattet und befindet sich in einem üblichen Instandhaltungszustand.
Im Los enthaltene Vermögenswerte
Kategorie :Wohnimmobilie
Typologie :Villenwohnung
IMMOBILE RESIDENZIALEABITAZIONE IN VILLINIBewohnt/frei :OCCUP
Fläche :10,00
Plan :Seminativo arborato
Adresse :Via Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone(FR) - Italia
LazioFrosinoneVia Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone - FR - Italia
Beschreibung :Grundstück in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO, ErdgeschossDas zwangsversteigerte Grundstück besteht aus landwirtschaftlicher Nutzfläche, die den Innenhof eines freistehenden, zu Wohnzwecken genutzten Hauses bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in zentraler Lage, und erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde jedoch in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut. Eintrag im Grundbuch: Fg. 1, Part. 1317, Art: Ackerland mit BaumbestandDas Grundstück wird im Alleineigentum (1/1) verkauft. Stadtplanungszweck: Gemäß P.R.G. Gemäß Ministerialdekret Nr. 1400 der Stadt Frosinone vom 21. März 1972, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, und den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – ein landwirtschaftliches Nutzungsgebiet, das als solches erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.
- sezione: Terreni foglio: 1 particella: 1317
Bereich :Terreni
Blatt :1
Parzelle :1317
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Grundstück in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO, ErdgeschossDas zwangsversteigerte Grundstück besteht aus landwirtschaftlicher Nutzfläche, die den Innenhof eines freistehenden, zu Wohnzwecken genutzten Hauses bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in zentraler Lage, und erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde jedoch in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut. Eintrag im Grundbuch: Fg. 1, Part. 1317, Art: Ackerland mit BaumbestandDas Grundstück wird im Alleineigentum (1/1) verkauft. Stadtplanungszweck: Gemäß P.R.G. Gemäß Ministerialdekret Nr. 1400 der Stadt Frosinone vom 21. März 1972, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, und den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – ein landwirtschaftliches Nutzungsgebiet, das als solches erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.
Kategorie :Wohnimmobilie
Typologie :Villenwohnung
IMMOBILE RESIDENZIALEABITAZIONE IN VILLINIBewohnt/frei :OCCUP
Fläche :346,95
Räume :14.0
Plan :T 1 S1
Adresse :Via Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone(FR) - Italia
LazioFrosinoneVia Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone - FR - Italia
Beschreibung :Einfamilienhaus in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO Nr. 110, 1. OG (T-1-S1)Das zwangsversteigerte Objekt besteht aus einem Einfamilienhaus mit angrenzendem landwirtschaftlichen Grundstück, das den Innenhof des Gebäudes bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in einer zentralen Lage. Es erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Das Gebiet weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde aber in jüngster Zeit bebaut und besteht aus Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im Villenstil.Eingetragen im Gebäuderegister – Fg. 1, Part. 227, Sub. 4, Zc. 2, Kategorie A7Das Grundstück wird im Rahmen des Eigentumsrechts (1/1) verkauft.Stadtplanungszweck: Gemäß dem Bebauungsplan der Stadt Frosinone, genehmigt durch Ministerialdekret Nr. 1400 vom 21. März 1972 und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, sowie den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen, fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die als solche erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets – gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.Das betreffende Grundstück wird vom vollstreckten Schuldner bewohnt, ist mit Versorgungsleitungen ausgestattet und befindet sich in einem normalen Erhaltungs- und Instandhaltungszustand.Bitte beachten Sie:- Die Grundstücke P.lla 1315 (im Eigentum Dritter und nicht von der Zwangsvollstreckung betroffen) und P.lla 1317 (im Eigentum des Schuldners/Beklagten und von der Zwangsvollstreckung betroffen) sind derzeit als Fahrbahn der Gemeindestraße Via Colle Cottorino ausgewiesen, von der aus die Villa P.lla 227 direkt für Fußgänger und Fahrzeuge erreichbar ist;- Der Anfangsabschnitt von P.lla 1316, der sich von der Via Colle Cottorino bis zur Rückseite der Einfamilienvilla erstreckt, dient der Zufahrt sowohl zum Grundstück des Schuldners/Beklagten als auch zu den dahinterliegenden Grundstücken Dritter in Richtung Tal;- Es besteht eine Diskrepanz zwischen den Katasterplänen in den Dokumenten, dem Zustand des Grundstücks und den dem Amnestieantrag beigefügten Projektzeichnungen, die mit dessen Erlass noch nicht endgültig behoben wurde;- Definition des Bauverfahrens, Ref. Nr. 6042 vom 28. Februar 1995 – Position Nr. 917/94;- Städtebauliche Abweichungen zwischen dem Ist-Zustand des Grundstücks und den dem Bauantrag (Ref. Nr. 6042/94) beigefügten Zeichnungen, die die Einreichung eines Antrags auf Wiedereinführung nach den Bauvorschriften (SCIA) und die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Gebäude (Fassaden, Balkone, Hohlwände usw.) erforderlich machen.
- sezione: Fabbricati foglio: 1 particella: 227 subalterno: 4
Bereich :Fabbricati
Blatt :1
Parzelle :227
Baueinheit :4
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Einfamilienhaus in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO Nr. 110, 1. OG (T-1-S1)Das zwangsversteigerte Objekt besteht aus einem Einfamilienhaus mit angrenzendem landwirtschaftlichen Grundstück, das den Innenhof des Gebäudes bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in einer zentralen Lage. Es erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Das Gebiet weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde aber in jüngster Zeit bebaut und besteht aus Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im Villenstil.Eingetragen im Gebäuderegister – Fg. 1, Part. 227, Sub. 4, Zc. 2, Kategorie A7Das Grundstück wird im Rahmen des Eigentumsrechts (1/1) verkauft.Stadtplanungszweck: Gemäß dem Bebauungsplan der Stadt Frosinone, genehmigt durch Ministerialdekret Nr. 1400 vom 21. März 1972 und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, sowie den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen, fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – eine landwirtschaftliche Nutzfläche, die als solche erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets – gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.Das betreffende Grundstück wird vom vollstreckten Schuldner bewohnt, ist mit Versorgungsleitungen ausgestattet und befindet sich in einem normalen Erhaltungs- und Instandhaltungszustand.Bitte beachten Sie:- Die Grundstücke P.lla 1315 (im Eigentum Dritter und nicht von der Zwangsvollstreckung betroffen) und P.lla 1317 (im Eigentum des Schuldners/Beklagten und von der Zwangsvollstreckung betroffen) sind derzeit als Fahrbahn der Gemeindestraße Via Colle Cottorino ausgewiesen, von der aus die Villa P.lla 227 direkt für Fußgänger und Fahrzeuge erreichbar ist;- Der Anfangsabschnitt von P.lla 1316, der sich von der Via Colle Cottorino bis zur Rückseite der Einfamilienvilla erstreckt, dient der Zufahrt sowohl zum Grundstück des Schuldners/Beklagten als auch zu den dahinterliegenden Grundstücken Dritter in Richtung Tal;- Es besteht eine Diskrepanz zwischen den Katasterplänen in den Dokumenten, dem Zustand des Grundstücks und den dem Amnestieantrag beigefügten Projektzeichnungen, die mit dessen Erlass noch nicht endgültig behoben wurde;- Definition des Bauverfahrens, Ref. Nr. 6042 vom 28. Februar 1995 – Position Nr. 917/94;- Städtebauliche Abweichungen zwischen dem Ist-Zustand des Grundstücks und den dem Bauantrag (Ref. Nr. 6042/94) beigefügten Zeichnungen, die die Einreichung eines Antrags auf Wiedereinführung nach den Bauvorschriften (SCIA) und die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten am Gebäude (Fassaden, Balkone, Hohlwände usw.) erforderlich machen.
Kategorie :Wohnimmobilie
Typologie :Villenwohnung
IMMOBILE RESIDENZIALEABITAZIONE IN VILLINIBewohnt/frei :OCCUP
Fläche :1488,00
Plan :Seminativo arborato
Adresse :Via Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone(FR) - Italia
LazioFrosinoneVia Colle Cottorino, 110, 03100 Frosinone FR, Italia - 03100 - Frosinone - FR - Italia
Beschreibung :Grundstück in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO, ErdgeschossDas zwangsversteigerte Grundstück besteht aus landwirtschaftlicher Nutzfläche, die den Innenhof eines freistehenden, zu Wohnzwecken genutzten Hauses bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in einer halbzentralen Lage. Es erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde aber in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut.Eingetragen im Grundbuch – Fg. 1, Part. 1316, Art: Ackerland mit BaumbestandDas Grundstück wird im Alleineigentum (1/1) verkauft.Stadtplanungszweck: Gemäß P.R.G. Gemäß Ministerialdekret Nr. 1400 der Stadt Frosinone vom 21. März 1972, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, und den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – ein landwirtschaftliches Nutzungsgebiet, das als solches erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.
- sezione: Terreni foglio: 1 particella: 1316
Bereich :Terreni
Blatt :1
Parzelle :1316
Besichtigung buchen
Grundstück in Frosinone (FR) – VIA COLLE COTTORINO, ErdgeschossDas zwangsversteigerte Grundstück besteht aus landwirtschaftlicher Nutzfläche, die den Innenhof eines freistehenden, zu Wohnzwecken genutzten Hauses bildet. Es befindet sich in der Gemeinde Frosinone, Via Colle Cottorino Nr. 110. Das Gebiet liegt im unteren Teil der Stadt, jedoch in einer halbzentralen Lage. Es erstreckt sich vom Ende der Via Colle Cottorino an der Kreuzung mit der Via delle Cese bzw. von der Piazza Madonna delle Neve über die Via Livio De Carolis, angrenzend an den Friedhof von Frosinone, bis zur Gemeindestraße Via delle Cese. Es weist typisch landwirtschaftliche Merkmale auf, wurde aber in jüngster Zeit mit Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften bebaut.Eingetragen im Grundbuch – Fg. 1, Part. 1316, Art: Ackerland mit BaumbestandDas Grundstück wird im Alleineigentum (1/1) verkauft.Stadtplanungszweck: Gemäß P.R.G. Gemäß Ministerialdekret Nr. 1400 der Stadt Frosinone vom 21. März 1972, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 111 vom 27. April 1972, und den nachfolgenden gesetzlichen Änderungen fallen die betreffenden Grundstücke in die Zone „CE“ – ein landwirtschaftliches Nutzungsgebiet, das als solches erhalten bleibt, um eine Reserve für mögliche zukünftige Erweiterungen usw. zu schaffen. Für Wohnhäuser, die in dieser Zone errichtet werden sollen, gilt die in Art. 7.4 des Ministerialdekrets Nr. 1444/68 festgelegte Bebauungsdichte von 0,03 m³/m². Diese Zone liegt außerhalb des Wohngebiets gemäß Regionalgesetz Latium Nr. 38/1999.
Persönliche Notizen
(1) Mindestgebot für die Teilnahme an der Versteigerung gemäß § 571 II der Zivilprozessordnung
(2) In Übereinstimmung mit den Vorschriften Art. Gemäß Art. 490 Abs. 2 StGB müssen die Veröffentlichungen mindestens 45 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. dem Versteigerungstermin erfolgen
(3) In Übereinstimmung mit dem Ministerialerlass 5.12.2017, veröffentlicht im Amtsblatt. am 10.01.2018 und die anschließende Veröffentlichung der technischen Spezifikationen im Amtsblatt. Nr. 16 vom 20.01.2018 – volle Funktionalität der öffentlichen Verkaufsportaldienste
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Anzahl der Anzeigen : 12
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