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Versteigerung von beweglichen Gütern
Versteigerung von beweglichen Gütern
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Stets nützliche Information
Was ist eine Versteigerung von beweglichen Sachen und um welche Güter handelt es sich?
Bei beweglichen Gütern, die versteigert werden können, handelt es sich um materielle Gegenstände, die leicht von einem Ort zu einem anderen bewegt werden können, wie z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Autos usw., aber auch um immaterielle Güter (wie z. B. Unternehmensanteile, Patente usw.), die nicht an einen bestimmten Ort gebunden sind. Bei den Versteigerungen von beweglichen Gütern (sowohl materieller als auch immaterieller), die Sie in den Online-Auktionen von SpazioAste finden, handelt es sich nicht nur um gerichtliche Versteigerungen, sondern auch um Verkäufe zwischen Privatpersonen.
Wie man an einer Versteigerung von beweglichen Gütern teilnimmt
Wenn Sie ein Gut und eine Auktion gefunden haben, die Sie interessieren und an der Sie teilnehmen möchten, müssen Sie eine Reihe von Schritten beachten. Nachstehend finden Sie Angaben und Informationen zu allem, was Sie vor und während der Teilnahme tun und wissen müssen.
Wie man sich registriert
Um an einer Online-Versteigerung von beweglichen Gütern hier auf SpazioAste teilzunehmen, müssen Sie über Zugangsdaten verfügen. Wenn Sie diese nicht haben, müssen Sie sich registrieren: Sie können dies nur tun, wenn Sie volljährig sind, indem Sie den Registrierungsbereich betreten oder auf die Schaltfläche „Zugang zur Versteigerung“ im Bereich „Versteigerung von beweglichen Gütern“ klicken. Um die Registrierung abzuschließen, werden Sie aufgefordert, bestimmte Dokumente vorzulegen, je nachdem, ob Sie als natürliche oder juristische Person (z. B. ein Unternehmen) oder als zugelassene Kanzlei handeln:
- Wenn Sie eine natürliche Person sind, benötigen Sie eine Kopie eines gültigen Personalausweises;
- Wenn Sie im Namen eines Unternehmens handeln, müssen Sie den aktuellen Handelsregisterauszug und den gültigen Personalausweis des gesetzlichen Vertreters hochladen;
- Wenn Sie sich als Sonderbevollmächtigter oder Rechtsanwalt registrieren, müssen Sie eine Kopie Ihrer Vollmacht oder Ihres Anwaltsausweises sowie einen gültigen Personalausweis beifügen.
Eintragung zur Versteigerung
Sobald Sie sich mit Ihren Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie an der Online-Auktion teilnehmen, indem Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Klicken Sie innerhalb der Detailbeschreibung der Versteigerung, an der Sie interessiert sind, auf „Geben Sie ein Gebot ab“;
- Folgen Sie dann den Anweisungen und überprüfen Sie die Bedingungen der Versteigerung und die Teilnahmebedingungen;
- Geben Sie an, in welcher Form Sie teilnehmen werden (direkt, d. h. in eigenem Namen, oder im Namen einer anderen Person oder für eine zu benennende Person);
- Lesen Sie die Bedingungen für die Kautionshinterlegung (bei Versteigerungen, die dies vorsehen) und akzeptieren Sie diese.
Abgabe eines Gebots und Hinterlegung der Kaution
Wenn Sie ein Gebot abgeben möchten, denken Sie daran, dass es nicht unter dem Grundpreis liegen darf, den Sie zusammen mit den übrigen nützlichen Informationen in der Detailbeschreibung der Versteigerung finden.
Für einige Versteigerungen könnte eine Kaution verlangt werden, die Sie entweder per Banküberweisung (innerhalb des in der Detailbeschreibung angegebenen Zeitraums) oder durch Verwendung Ihrer Kreditkarte hinterlegen können. In beiden Fällen muss die Gutschrift eingegangen sein, um teilnehmen zu können: Bei Verwendung der Kreditkarte erfolgt dies sofort, bei einer Banküberweisung kann es hingegen einige Tage dauern.
Denken Sie daran, dass das Gebot unwiderruflich und verbindlich ist, d. h. sobald es vom System angenommen wurde, müssen Sie sich daran halten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die gesamte im entsprechenden Bereich verfügbare Dokumentation genau zu lesen, und, wenn Sie weitere Informationen benötigen, diese beim Ansprechpartner für die Versteigerung anzufordern, dessen Kontaktdaten Sie in der Detailbeschreibung finden.
Das Gebot wird verbindlich und unwiderruflich, sobald die Kaution angenommen wurde. Wird hingegen keine Kaution verlangt, so ist das Gebot sofort verbindlich.
Wenn Sie die Kaution per Kreditkarte hinterlegt haben, wird Ihr Gebot sofort sichtbar sein. Wenn Sie hingegen die Banküberweisung gewählt haben, erscheint das Gebot erst nach Bestätigung der Gutschrift. In jedem Fall wird jeweils der genaue Zeitpunkt (genaues Datum und genaue Uhrzeit) berücksichtigt, an dem Sie Ihr Gebot abgegeben haben, und nicht der Zeitpunkt der Gutschrift: Daher erhält auch bei einem gleich hohen Gebot der schnellere Bieter den Zuschlag.
Wie man den Zuschlag für das Gut erhält
Nach Ablauf der Zeit erhält derjenige den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat. Wenn Sie den Zuschlag erhalten, denken Sie daran, dass das Gut nur vorübergehend Ihnen gehört: Für die tatsächliche Vergabe müssen Sie den Gesamtpreis (den Restbetrag) bezahlen. Wenn Sie den Restbetrag nicht bezahlen, wird Ihre Kaution als Strafe einbehalten.
Wie der Gesamtpreis des zugeteilten Guts bezahlt wird
Um den Gesamtpreis des Guts zu bezahlen (der sich aus der Differenz zur hinterlegten Kaution ergibt), müssen Sie eine Banküberweisung vornehmen und dabei den Angaben in der Detailbeschreibung der Versteigerung folgen. Vergessen Sie nicht, im Verwendungszweck den Überweisungscode oder die Nummer des Verfahrens und des Gerichts (unter Angabe der Losnummer) anzugeben.
Denken Sie daran:
• Nur der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, darf die Überweisung vornehmen;
• Wenn Sie den Zuschlag für ein Gut erhalten haben und es sich um einen innergemeinschaftlichen Verkauf handelt, müssen Sie vor der Überweisung des Restbetrags des Gesamtpreises die Bestätigung der Zuweisung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihres Landes an garamobiliare@astalegale.net übermitteln. Wenn das Gut dann an Sie übergeben wird, könnte eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Mehrwertsteuer von Ihnen gefordert werden, die Ihnen zurückerstattet wird, nachdem Sie den vom Zoll des Bestimmungslandes der Güter abgestempelten CMR übermittelt haben.
Versand und Abholung der Güter
Die zugeteilten Güter müssen an dem auf der entsprechenden Detailbeschreibung angegebenen Ort abgeholt werden. Wenn Sie den Zuschlag für das Gut erhalten haben, geht der Versand zu Ihren Lasten: Sie können auch einen Kurier oder eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragen.
Denken Sie daran:
• Die Verantwortung und das Risiko im Zusammenhang mit dem Transport gehen zu Ihren Lasten;
• Wenn Sie eine andere Person für die Abholung der Güter bevollmächtigen, muss diese Person im Besitz ihres Personalausweises, einer schriftlichen Vollmacht von Ihnen und einer Kopie Ihres Personalausweises sein;
• Im Falle des Verlusts des Guts oder der Beschädigung/Zerstörung des Guts während des Transports sowie im Falle der fehlenden Auslieferung des Guts können Ihnen keine Beträge zurückgezahlt werden.
Rückzahlung der Kautionssummen
Alle Teilnehmer, die den Zuschlag für das Gut nicht erhalten haben, erhalten ihre Kaution auf demselben Zahlungsweg zurück, den sie verwendet haben: Bei einer Banküberweisung dauert dies durchschnittlich 72 Stunden nach Ende der Auktion, während bei einer Kartenzahlung der als Kaution gesperrte Betrag freigegeben und je nach Zeitplan Ihrer Bank wieder zur Verfügung stehen wird.
Wichtige Bedingungen der Versteigerung, die Sie kennen und beachten sollten
- Die Güter werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden: Es gibt keine Garantie für eventuelle Mängel oder Qualitätsmängel und die Versteigerung kann aus diesen Gründen nicht rückgängig gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich alle Bilder und Filme anzusehen, die zu den Gütern verfügbar sind, bevor Sie ein Gebot abgeben.
- Es ist keine Garantie vorgesehen: Es sind kein Ersatz, keine Entschädigungen oder Rückzahlungen des Preises für etwaige Mängel oder Nichtkonformitäten der Güter vorgesehen.
- Es ist kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Alle Folgekosten nach dem Zuschlag gehen zu Lasten dessen, der den Zuschlag für das Gut erhalten hat.
- Das Verfahren kann jederzeit ausgesetzt oder unterbrochen werden: Bei einer gerichtlichen Versteigerung kann das Gericht das Verfahren zur Erfassung der Gebote jederzeit und nach eigenem Ermessen aussetzen oder unterbrechen, ohne dass den Bietern dadurch Ansprüche auf Schadensersatz entstehen.
Wir tun noch viel mehr, um die Sicherheit zu gewährleisten
Mit Unterstützung von Astalegale bieten wir verschiedene zusätzliche Dienstleistungen und Dokumente an, um maximale Transparenz und Sicherheit bei jeder Versteigerung zu gewährleisten:
- Wir überprüfen die Kunden: Für jede Versteigerung legen wir einen „Anti-Geldwäsche-Bericht“ vor, in dem das Risiko und die Art der durchgeführten Überprüfung im Einklang mit dem Gesetz (Art. 17, Abs. 3 des Gesetzesdekrets 231/2007) angegeben ist.
- Wir führen Buch über die Transaktionen: Am Ende jeder Auktion wird ein Protokoll erstellt, das die wichtigsten Daten der Versteigerung, die Bekanntmachung, die Liste der Gebote, die Einzelheiten jedes Versteigerungsversuchs und Informationen darüber enthält, wer den Zuschlag für das Gut erhalten hat.
- Wir generieren automatisch Dokumente: Die Plattform erstellt verschiedene Arten von nützlichen Dokumenten, darunter das Auftragsannahmeformular, den Antrag auf Erteilung des Zahlungsauftrags und die Aufforderung zur Zahlung der Vergütung.
- Wir verwalten verschiedene Arten von Versteigerungen: Über Astalegale können wir uns mit dem Institut für gerichtliche Versteigerungen (IVG) abstimmen, um Informationen und Dokumente hochzuladen. Zudem können wir Schulungen für IVG-Mitarbeiter zur Nutzung der Plattform anbieten, mit dediziertem technischem Support auch telefonisch oder persönlich. Die Bekanntmachung konzentriert sich auf das Portal Astalegale und die Online-Versteigerung findet auf SpazioAste statt. Die Versteigerungsmodi können auch in Zusammenarbeit mit dem Verwalter/Kommissionär je nach Wert, Standort und Verderblichkeit der Güter angepasst werden.

Suchen Sie Unterstützung für die Teilnahme an einer Auktion? Fragen Sie einfach.
Wenn Sie jemanden brauchen, der Sie durch die verschiedenen Phasen der Auktion begleitet, steht Ihnen ein Experte zur Seite, der Sie Schritt für Schritt anleitet.
Sie können uns unter 02.800.300 anrufen oder eine E-Mail an garamobiliare@astalegale.net senden.
Möchten Sie mehr über die Funktionsweise erfahren?
Lesen Sie im Detail die Vorschriften über Online-Versteigerungen von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten.
