Das Portal der Fa. Astalegale für die Telematischen Veräußerungen
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NUTZERHANDBUCH


IMMOBILIENVERSTEIGERUNGEN - ANDERE VERSTEIGERUNGEN

 

KONSULTATION DER VERSTEIGERUNGEN

Das Portal SpazioAste Immobiliare von Astalegale.net, das der elektronischen Online-Versteigerung von Immobilien gewidmet ist, ermöglicht den Interessenten die Konsultation der von den Gerichten angebotenen Online-Versteigerungen sowie, nach erfolgter Registrierung, die Teilnahme an diesen. Die Plattform ermöglicht den registrierten Nutzern, auf sichere und transparente Weise an den Versteigerungen teilzunehmen. Über die Homepage des Portals kann der Nutzer die Verfahren konsultieren, für die eine Versteigerung auf elektronischem Wege vorgesehen ist.

Um an den Online-Versteigerungen teilnehmen zu können und um das eigene Gebot zu übermitteln, muss man über ein identifiziertes, zertifiziertes E-Mail Postfach (PEC) verfügen, wie vom ital. Ministerialdekret Nr. 32 vom 26. Februar 2015 vorgesehen. Das identifizierte, zertifizierte E-Mail Postfach (PEC) wird dem Antragsteller zusammen mit einer Bescheinigung der erfolgten Identifizierung seitens des jeweiligen Verwalters des zertifizierten E-Mail Postfachs ausgegeben.

Sofern die zertifizierte E-Mail (PEC) in Ihrem Besitz nicht identifiziert sein sollte, müssen Sie auch über eine Vorrichtung für die digitale Signatur (Digital Key oder Smart Card) verfügen, mit der die gesamte Dokumentation unterzeichnet werden muss.

Nutzung der auf der Homepage vorhandenen Filter zur Suche der veröffentlichten Versteigerungen (es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Suche nach Region und nach Provinz durchzuführen). Dann auf die Schaltfläche „Suchen“ klicken, um die Suche auf Grundlage der eingegebenen Parameter zu starten.

Nachdem die Immobilie von Interesse gefunden wurde, auf die Anzeige klicken, um die Beschreibung anzuzeigen. (Abbildung 2)

Abbildung 2

Die Beschreibung gibt oben den Versteigerungstitel und den Ort an, an dem die Immobilie angesiedelt ist, und rechts vom Hauptbild, alle Informationen in Bezug auf die Versteigerung selbst: Grundpreis, Kaution und Mindestgebot für die Teilnahme, Frist für die Gebotsabgabe, Tag der Öffnung der Umschläge.

In den anderen Bereichen können neben den weiteren veröffentlichten Fotos alle von der beauftragten Kanzlei/vom beauftragten Verwalter zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Bekanntmachung der Versteigerung, Verordnung, Immobilienbewertung, Pläne...), die Beschreibung und die Adresse der Immobilie, die den Gegenstand der Versteigerung bildet, sowie die technischen Daten, die Katasterdaten und die Verfahrensdaten angezeigt werden.

Am Ende der Beschreibung finden sich zudem alle Bezugsdaten des Ansprechpartners für das Verfahren, der für weiterführende Informationen zur Immobilie kontaktiert werden kann. (Abbildung 3)

Abbildung 3

Die Schaltfläche „Teilnehmen“ innerhalb der Beschreibung ermöglicht die Teilnahme an der Online-Versteigerung von Interesse und den Beginn des Verfahrens zur Erstellung des virtuellen Gebotsumschlags.  

Sofern die Registrierung im Portal noch nicht erfolgt ist, ist eine Registrierung erforderlich.  Siehe Abschnitt „Registrierung und Zugang zum Portal“

Wenn man bereits registriert ist, sich jedoch noch nicht im Portal angemeldet hat, wird man automatisch zum Bildschirm für die Eingabe von Username und Password weitergeleitet. (Abbildung 4)

Nach Eingabe der Zugangsdaten kann das Verfahren zur Erstellung des virtuellen Gebotsumschlags bereits gestartet werden.  Siehe Abschnitt „Erstellung des Gebotsumschlags und Teilnahme an einer Online-Versteigerung“

Abbildung 4

Die Schaltfläche „Die Versteigerung beobachten“ innerhalb der Beschreibung ermöglicht die Beobachtung der ausgewählten Versteigerung, ohne daran teilzunehmen.  Siehe Abschnitt „Beobachten einer elektronischen Online-Verksteigerung“

Um an den Online-Versteigerungen teilnehmen zu können und um das eigene Gebot zu übermitteln, muss man über ein identifiziertes, zertifiziertes E-Mail Postfach (PEC) verfügen, wie vom ital. Ministerialdekret Nr. 32 vom 26. Februar 2015 vorgesehen. Das identifizierte, zertifizierte E-Mail Postfach (PEC) wird dem Antragsteller zusammen mit einer Bescheinigung der erfolgten Identifizierung seitens des jeweiligen Verwalters des zertifizierten E-Mail Postfachs ausgegeben.

Sofern die zertifizierte E-Mail (PEC) in Ihrem Besitz nicht identifiziert sein sollte, müssen Sie auch über eine Vorrichtung für die digitale Signatur (Digital Key oder Smart Card) verfügen, mit der die gesamte Dokumentation unterzeichnet werden muss.

 

REGISTRIERUNG UND ZUGANG ZUM PORTAL

Um an einer Online-Versteigerung teilzunehmen bzw. sie zu beobachten, ist eine Registrierung im Portal erforderlich. Um die Registrierung vorzunehmen, auf die Schaltfläche „Zugang/Registrieren“ oben rechts auf der Homepage klicken. (Abbildung 1)

In das Registrierungsformular alle erforderlichen Pflichtdaten (rot gekennzeichnete Felder) eingeben; daraufhin einen „Username“ und ein „Password“ wählen, die dann als Zugangsdaten zum Portal dienen werden.

Eine Registrierung ist als natürliche Person oder als juristische Person möglich. Im Fall einer Registrierung als juristische Person bitte auch den Abschnitt „Unternehmensdaten“ ausfüllen, und den Punkt „Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft“ markieren.

Abbildung 1

Nach Ausfüllen des Registrierungsformulars sehen Sie sich die Bestimmungen der Website und die Datenschutzbestimmungen am unteren Seitenrand an, und klicken Sie auf die Schaltfläche „Bedingungen akzeptieren und Nutzerkonto anlegen“, um die Bedingungen zu akzeptieren und die erste Registrierungsphase abzuschließen. (Abbildung 2)

Abbildung 2

 

Nach Annahme der Bestimmungen der Website und der Datenschutzbestimmungen sendet das Portal Spazio Aste Immobiliare automatisch eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registrierung an die beim Ausfüllen des Formulars angegebene E-Mail-Adresse. (Abbildung 3)

Die empfangene E-Mail öffnen und auf den darin enthaltenen Link klicken, um das Verfahren zur Prüfung des erstellten Kontos abzuschließen. Erst nach Klicken auf den Link und Bestätigung der Registrierung können der gewählte „Username“ und das gewählte „Password“ für den Zugang zum Portal verwendet werden.

Abbildung 3

 

Zugriff auf die Plattform

Um auf das Portal der Immobilienversteigerungen zuzugreifen, muss die Schaltfläche „Zugang/Registrieren“ oben rechts auf der Homepage angeklickt, „Immobilienversteigerungen“ ausgewählt und „Username“ sowie „Password“, die bei der Registrierung gewählt wurden, eingegeben werden. (Abbildung 4)

Abbildung 4

 

PASSWORD-WIEDERHERSTELLUNG

Sofern beim Zugriffsversuch auf das Portal Fehler auftreten oder die persönlichen Zugangsdaten vergessen wurden, lassen sich die Daten durch Klicken auf die Schaltfläche „Können Sie nicht auf Ihr Konto zugreifen?“ wiederherstellen.

Um die vergessenen Zugangsdaten wiederherzustellen, muss die für die Registrierung verwendete E-Mail-Adresse oder das eigene Geburtsdatum in Kombination mit der Steuernummer/USt-IdNr. eingegeben werden.

Durch Klicken auf die Schaltfläche „Wiederherstellen“ sendet das System automatisch eine E-Mail mit den angeforderten persönlichen Zugangsdaten an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. (Abbildung1)

Abbildung 1

 

PERSÖNLICHE HOMEPAGE - REGISTRIERTER NUTZER

Nach Eingabe von Username und Password, die bei der Registrierung gewählt wurden, wird man auf die persönliche Homepage weitergeleitet, von der aus man direkt auf die wichtigsten nützlichen Funktionen zur Teilnahme an einer Online-Versteigerung zugreifen kann. (Abbildung 1)

Um an einer Versteigerung teilzunehmen und einen virtuellen Umschlag mit einem Gebot zu erstellen, auf die Schaltfläche „Neuen Umschlag erstellen“ klicken.

Um die bereits erstellten Umschläge und deren Sende-/und Annahmestatus anzuzeigen, auf die Schaltfläche „Umschlagsverwaltung“ klicken.  Siehe Abschnitt „Erstellung des Gebotsumschlags“ und „Öffnen der Umschläge und Online-Auktion“

Um die persönlichen Registrierungsdaten zu ändern, auf die Schaltfläche „Profil ändern“ klicken.

Ferner besteht ein direkter Link zum Bereich „Nachrichten“, in dem die noch nicht gelesenen Mitteilungen im persönlichen Bereich „Nachrichten“ aufgeführt sind.

Abbildung 1

Alle oben aufgelisteten Funktionen sind darüber hinaus durch Klicken auf „Zugangsgeschützter Bereich“ und „Nachrichten“ auf der Menüleiste verfügbar.

 

ERSTELLUNG DES GEBOTSUMSCHLAGS

Bezugsdekret DEKRET 26. Februar 2015, Nr. 32 - Art. 12 (Abgabe des Gebots und der beiliegenden Dokumente)

Um an den Online-Versteigerungen teilnehmen zu können und um das eigene Gebot zu übermitteln, muss man über ein identifiziertes, zertifiziertes E-Mail Postfach (PEC) verfügen, wie vom ital. Ministerialdekret Nr. 32 vom 26. Februar 2015 vorgesehen. Das identifizierte, zertifizierte E-Mail Postfach (PEC) wird dem Antragsteller zusammen mit einer Bescheinigung der erfolgten Identifizierung seitens des jeweiligen Verwalters des zertifizierten E-Mail Postfachs ausgegeben.

Sofern die zertifizierte E-Mail (PEC) in Ihrem Besitz nicht identifiziert sein sollte, müssen Sie auch über eine Vorrichtung für die digitale Signatur (Digital Key oder Smart Card) verfügen, mit der die gesamte Dokumentation unterzeichnet werden muss.

Um einen neuen virtuellen Umschlag mit dem eigenen Gebot abzugeben, muss man sich mit den persönlichen Zugangsdaten im Portal anmelden und daraufhin auf die Schaltfläche „Neuen Umschlag erstellen“ klicken.

Wählen Sie die Versteigerung von Interesse, für die Sie das Gebot abgeben möchten, aus der Liste aus, und folgen Sie dem Assistenten zur Erstellung eines virtuellen Umschlags in 4 Schritten. (Abbildung 1)

Abbildung 1

Alternativ dazu kann ein neuer Umschlag mit dem eigenen Gebot auch durch Klicken auf die Schaltfläche „Teilnehmen“ innerhalb der Detailbeschreibung der Immobilie von Interesse erstellt werden.  Siehe Abschnitt „Konsultation der Versteigerungen“ - Abbildung 3.

Schritt 1: Eingabe der persönlichen Daten

Angeben, ob das Gebot als natürliche Person oder als juristische Person abgegeben werden soll und alle erforderlichen Informationen eintragen. (Abbildung 2)

In dieser Phase sind folgende weitere Angaben notwendig: Abgabe eines Gebots für eine zu benennende Person; Angehörigkeit oder nicht zur europäischen Gemeinschaft; evtl. Vormundschaft eines Minderjährigen oder eines Entmündigten; die Möglichkeit, von den für den Kauf der Erstwohnung vorgesehenen Vergünstigungen zu profitieren. In den nachfolgenden Phasen werden die auf Grundlage der gemachten Angaben beizulegenden Dokumente angefordert.

Auf die Schaltfläche „Weiter“ klicken, um zu Schritt 2 überzugehen;  

Abbildung 2

Schritt 2: Versteigerungsgebot

Im Schritt 2 müssen die Daten hinsichtlich des Gebots zur Teilnahme an der Versteigerung eingegeben werden.

Im Bereich „Versteigerungsgebot“ angeben, im Fall eines Verfahrens mit mehreren Parzellen, ob man vor hat, an der Versteigerung anderer Parzellen desselben Verfahrens teilzunehmen, und ob das Gebot von einer einzigen Person bzw. von mehreren Personen angegeben wird. In dem Fall, in dem das Gebot zusammen mit anderen Personen abgegeben werden soll, ist die Angabe der Gesamtanzahl der Bieter erforderlich;

Achtung: Sollte Interesse an der Teilnahme an der Versteigerung anderer Parzellen desselben Verfahrens bestehen, muss nachfolgend die Bezugsnummer der anderen Parzellen angegeben werden. Wir verweisen ferner darauf, immer Bezug auf die Angabe in der Bekanntmachung der Versteigerung zu nehmen.

Achtung: Im Fall eines von mehreren Personen abgegebenen Gebots muss eine Kopie der Vollmacht, in Form einer öffentlichen Urkunde oder einer Privaturkunde beigelegt werden, ausgestellt von den anderen Bietern zugunsten des Inhabers des zertifizierten E-Mail Postfachs (PEC). Die Vollmacht muss im entsprechenden Bereich, in der Phase 3 des virtuellen Umschlags beigelegt werden.

Geben Sie den Betrag ein, der Ihrem Gebot entspricht; auf Grundlage der eingegebenen Zahl, berechnet das Portal automatisch den zu hinterlegenden Kautionsbetrag in Bezug auf die Angabe in der Bekanntmachung der Versteigerung. Die Überweisung der Kaution ist eine verpflichtende Voraussetzung, um das Gebot abgeben zu können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der angegebene Betrag, sofern das Gericht dies verlangt, automatisch um die Stempelsteuer (16 €) erhöht werden kann. Prüfen Sie auch die Kautionszahlungsmodalität im Dokument „Versteigerungsverordnung“, das in der Detailbeschreibung der Immobilie verfügbar ist.

Im Abschnitt „Daten der Kautionsüberweisung“ muss die Vorgangs-Nummer (CRO) der getätigten Überweisung, der Tag der Überweisung und der IBAN des belasteten Kontos angegeben werden, das von der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei zur Rückerstattung des bezahlten Kautionsbetrags verwendet wird, sofern ein anderer Bieter infolge der Online-Versteigerung den Zuschlag für die Immobilie erhalten sollte.

Im Abschnitt „Gebotsformular“ kann das vorausgefüllte Formular zur Gebotsabgabe heruntergeladen werden.

Auf die Schaltfläche „Gebotsformular herunterladen“ klicken, um den Download durchzuführen.

Um das Formular herunterladen zu können, müssen alle Informationen bezüglich der „Daten der Kautionsüberweisung“ eingegeben worden sein.

Das Gebotsformular muss vollständig ausgefüllt und wieder dem virtuellen Umschlag beigelegt werden, so dass dieser als gültig für die Teilnahme an der Versteigerung erachtet werden kann.

Die fehlenden Informationen können direkt über den PC (durch Ausfüllen der Eingabefelder) oder von Hand eingegeben werden. In diesem zweiten Fall muss das Formular dann eingescannt werden, um es erneut dem elektronischen Umschlag beilegen zu können. Sofern die im Formular angegebenen Daten nicht stimmen sollten, müssen sie korrigiert werden, bevor die Datei dem Umschlag beigelegt wird.

Um das ausgefüllte Formular in den Umschlag hochzuladen, auf „Datei auswählen“ klicken, die Datei über das Suchfenster des Computers auswählen und dann auf „Gebotsformular hochladen“ klicken.

Im Abschnitt „Quittung der Kautionszahlung“ muss der Überweisungsbeleg der Bank oder ein gleichwertiger Beleg zur Bescheinigung der geleisteten Kautionszahlung beigelegt werden.

Um die Quittung hochzuladen, auf „Datei auswählen“ klicken, die Datei über das Suchfenster des Computers auswählen und dann auf „Überweisungsbeleg hochladen“ klicken.

Auf die Schaltfläche „Weiter“ klicken, um zu Schritt 3 überzugehen; (Abbildung 3)

Abbildung 3

Schritt 3: Administrative Unterlagen

Schritt 3 sieht das Hochladen der für die Gebotsabgabe erforderlichen Unterlagen vor.

Die von den gesetzlichen Bestimmungen geforderte „Eigenbescheinigung“ herunterladen, die Richtigkeit der eingegebenen Daten prüfen und das Formular wieder in den entsprechenden Abschnitt hochladen.

 Darüber hinaus muss unbedingt eine Kopie des Personalausweises des Bieters hochgeladen werden. Im Fall eines von mehreren Personen abgegebenen Gebots, muss der Personalausweis der anderen Bieter in den Abschnitt „Weitere Unterlagen“ hochgeladen werden.

Im Fall eines von einem Nicht-EU-Bürger abgegebenen Gebots muss die „Aufenthaltsgenehmigung“ in den Umschlag hochgeladen werden. Wenn angegeben wurde, dass ein Gebot als Vormund eines Minderjährigen oder eines Entmündigten abgegeben wird, muss die vom Vormundschaftsgericht ausgestellte Genehmigung beigelegt werden.

Wenn das Gebot hingegen als juristische Person abgegeben wird, fordert das Portal, unbedingt die Dokumentation des Unternehmens beizulegen (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer).

Im Abschnitt „Weitere Unterlagen“ können weitere für die Teilnahme an der Versteigerung als notwendig erachtete Unterlagen beigelegt werden.  

Auf die Schaltfläche „Weiter“ klicken, um zum nächsten Schritt der Übermittlung des Gebotsumschlags überzugehen (Abbildung 4).

Abbildung 4

Schritt 4: Übermittlung des Umschlags mittels zertifiziertem E-Mail Postfach (PEC)

Schritt 4 (der letzte Schritt) ermöglicht die Übermittlung des Umschlags.

In dieser Phase kann eine Zusammenfassung aller in den Umschlag eingefügten Unterlagen angezeigt werden und die Modalität der Übermittlung mittels zertifiziertem E-Mail Postfach (PEC) ausgewählt werden.

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets über Online-Versteigerung muss die Übermittlung mittels identifizierter, zertifizierter E-Mail  erfolgen.

Auswahl der Übermittlungsmodalität:  (Abbildung 5)

  • Zertifizierte E-Mail (PEC) mit beiliegender Bescheinigung
  • Zertifizierte E-Mail (PEC) mit Bescheinigung am Ende der Nachricht
  • Zertifizierte E-Mail (PEC) + digitale Signatur

Abbildung 5

  • 1. Sofern man die Übermittlungsoption „Zertifizierte E-Mail (PEC) mit beiliegender Bescheinigung“ wählt, muss die Bescheinigung der erfolgten Identifizierung seitens des Verwalters des zertifizierten E-Mail Postfachs beigelegt werden, die dem Inhaber der PEC ausgestellt wird.

    Auf „Datei auswählen“ klicken, die Datei über das Suchfenster des Computers auswählen und dann auf „Bescheinigung laden“ klicken. (Abbildung 6)

Figura 6

  • 2. Bei Auswahl der Übermittlungsoption „Zertifizierte E-Mail (PEC) mit Bescheinigung am Ende der Nachricht“ gibt man an, dass die Bescheinigung der erfolgten Identifizierung des Inhabers der PEC automatisch am Ende der zertifizierten E-Mail-Nachricht eingefügt ist. ACHTUNG: Überprüfen Sie mit dem Anbieter des zertifizierten E-Mail Postfachs, ob diese Bescheinigung in der Nachricht enthalten ist.
  • 3. Bei Auswahl der Übermittlungsoption „Zertifizierte E-Mail (PEC) + digitale Signatur“ muss die gesamte dem Umschlag beiliegende Dokumentation mit einer digitalen Signatur versehen werden. Sicherstellen, dass die Vorrichtung für die digitale Signatur (Smart Card oder Digital Key) am Computer angeschlossen ist, und auf die Schaltfläche „Dokumentation signieren“ klicken. (Abbildung 7)

    Das Portal ermöglicht die Ausführung der integrierten Signatursoftware, die den Nutzer beim Signieren der Dokumentation unterstützt.

Achtung: Die integrierte Signatursoftware wird nicht durch das System gestartet, wenn Sie Google Chrome und Mozilla Firefox Version 52 verwenden. Um sie auszuführen, muss ein anderer Browser verwendet werden (z. B. Internet Explorer…)

Abbildung 7

Bei entsprechender Aufforderung die PIN der digitalen Signaturvorrichtung eingeben und auf die Schaltfläche „OK“ klicken, um zu bestätigen.

Abbildung 8

Wenn der Signaturvorgang der Dokumentation erfolgreich war, wird die Nachricht „Die Dokumentation wurde erfolgreich geladen und signiert“ angezeigt. Um die Übermittlung des Gebots zur Teilnahme an der Versteigerung abzuschließen, auf die Schaltfläche „Umschlag erstellen und abschicken“ klicken. (Abbildung 9)

Abbildung 9

Um das Gebot mittels zertifizierter E-Mail (PEC) zu übermitteln, müssen die Konfigurationsparameter des PEC-Postfachs eingegeben werden, die bei jeder Gebotsabgabe vom Nutzer verlangt werden. Das Portal speichert keine persönlichen Zugangsdaten der zertifizierten E-Mail Postfächer der Bieter.

Nachdem der Serviceanbieter (z. B. SpazioAaste, ArubaPEC, Legalmail …) aus dem Aufklappmenü ausgewählt worden ist, das Feld „Username“ und das Feld „Password“ ausfüllen.

Auf die Schaltfläche „Umschlag erstellen und abschicken“ klicken, um die Sendung abzuschließen. (Abbildung 10)

  Abbildung 10

Durch Zugriff auf den zugangsgeschützten Bereich und Klicken auf „Umschlagsverwaltung“ kann der soeben übermittelte Umschlag angezeigt werden.

Darüber hinaus ist es möglich, die tatsächliche Zustellung der über das zertifizierte E-Mail Postfach (PEC) gesendeten Nachricht zu überprüfen.

Der Server des zertifizierten E-Mail Postfachs wird eine Zustellungsnachricht und eine Annahmenachricht bezüglich des soeben an das Portal gesendeten Gebotsumschlags übermitteln, die im Ordner „Posteingang“ des zertifizierten E-Mail Postfachs angezeigt werden können.

Alle Gebote zur Teilnahme an der Versteigerung müssen unbedingt innerhalb der in der Bekanntmachung der Versteigerung und der Detailbeschreibung der Immobilie angegebenen „Frist für die Gebotsabgabe“ übermittelt werden.

 

VERSTEIGERUNGSVORGÄNGE: ÖFFNEN DER UMSCHLÄGE UND START DER ONLINE-AUKTION

Bezugsdekret DEKRET 26. Februar 2015, Nr. 32 - Art. 12 (Abgabe des Gebots und der beiliegenden Dokumente)

 

Öffnen der Umschläge und Start der Online-Auktion

Zur festgelegten, in der Bekanntmachung der Versteigerung angegebenen Uhrzeit öffnet die beauftragte Kanzlei alle eingegangenen Umschläge.

Die Gebote können daraufhin validiert oder abgelehnt werden, sofern Anomalien oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden sollten.

Es ist möglich, den Ausgang des abgegebenen Gebots zu überprüfen, indem man sich im Portal anmeldet, auf die persönliche Homepage zugreift und auf „Umschlagsverwaltung“ klickt. In der dritten Spalte der Seite wird der Status des eingereichten Umschlags und das Ergebnis der von der mit der Versteigerung beauftragen Kanzlei durchgeführten Prüfung der Gebote angezeigt. (Abbildung 1)

Abbildung 1

  

Der Status und das Ergebnis der Prüfung der Gebote werden nach den von der Kanzlei während der Auszählung der Umschläge durchgeführten Vorgängen automatisch aktualisiert. (Abbildung 2)

Nach abgeschlossener Prüfung besteht, wenn der eingereichte Umschlag „gültig“ ist, die Möglichkeit, fortzufahren und an der Online-Auktion teilzunehmen. Andernfalls wird man nicht zur Teilnahme an den Versteigerungssvorgängen zugelassen.

Abbildung 2

Es besteht die Möglichkeit, in Echtzeit an der Auszählung der Umschläge teilzunehmen, indem man sich direkt mit dem Portal verbindet. Nach Anmeldung und Klicken auf „Umschlagsverwaltung“ auf die Schaltfläche „Verhandlungsbereich“ der Versteigerung  von Interesse klicken.

Der Zugriff auf den Verhandlungsbereich ist erst nach der für die Öffnung der Umschläge angegebenen Uhrzeit möglich.

Nach Klicken auf die Schaltfläche „Verhandlungsbereich“ muss die eigene Verbindung durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestätigen“ bestätigt werden. (Abbildung 3)

Abbildung 3

Während der Auszählung aktualisiert sich bei Zugriff auf den Verhandlungsbereich der Status des Versteigerungsvorgangs und zeigt den Schriftzug „Umschlagsprüfung“ an. (Abbildung 4)

Abbildung 4

Der Abschnitt „Öffnungsphase der Umschläge“ aktualisiert sich automatisch und zeigt an, was die Kanzlei bereits durchgeführt hat: Der Status des Umschlags geht von „Übermittelt“ auf „Geöffnet“ über. Während der Auszählung aktualisiert sich auch das Feld „Prüfungsergebnis“. (Abbildung 5)

Abbildung 5

  

Nach Prüfung der Umschläge wird am Bildschirm eine Nachricht angezeigt, in der die Auf- oder Nicht-Aufnahme zur Online-Auktion, das Datum und die Uhrzeit, zu der diese beginnt, und der Ausgangspreis angegeben sind.

Für die Transparenz der Versteigerung werden bei jedem zur Auktion zugelassenen Teilnehmer, im Bereich „Liste der gültigen Gebote“, die empfangenen und angenommenen Gebote angezeigt: Die Anonymität wird durch die Verwendung von automatisch vom Portal generierten Pseudonymen garantiert; das einzig transparente bleibt das eigene. (Abbildung 6)

Abbildung 6

Es besteht die Möglichkeit, der beauftragten Kanzlei über das integrierte Chat-Fenster eine persönliche Mitteilung zu senden. Nach Eingabe der Mitteilung auf die Schaltfläche „Dem Verantwortlichen schreiben“ klicken. (Abbildung 6)

 

Teilnahme an der Online-Auktion

Die Online-Auktion beginnt an dem Tag, zu der Uhrzeit und mit den Modalitäten, die in der Bekanntmachung der Versteigerung angegeben sind.

Während der Auktion besteht die Möglichkeit, die eigenen Gebote zu erhöhen, um als Höchstbietender hervorzugehen und den Zuschlag für die versteigerten Güter zu erhalten.

In dem Moment, in dem man nicht als Höchstbietender erscheint, gibt das System dem Nutzer die Möglichkeit, zu bieten, wobei automatisch der Mindesterhöhungsbetrag angegeben wird (das letzte erhaltene Gebot, erhöht um die vorgesehene Mindesterhöhung für das laufende Verfahren). Der Gebotsbetrag kann jederzeit geändert werden, indem dieses Gebot gelöscht und ein neuer Betrag eingegeben wird, der über dem vorherigen Gebot liegt.

Auf die Schaltfläche „Bieten“ klicken, um die Gebotserhöhung abzuschicken. (Abbildung 7)

Abbildung 7

Das System fordert normalerweise eine Bestätigung für das eingegebene Gebot, um fehlerhafte Sendungen und Eingaben zu vermeiden. (Abbildung 8)

Die Kontrolle wird hingegen in der Endphase der Auktion (in den letzten 15 Sekunden) übergangen, um Eingabeverzögerungen der letzten gültigen Gebotserhöhung zu vermeiden.

Abbildung 8

Der Verhandlungsbereich wird bei jeder Gebotserhöhung automatisch aktualisiert, mit der Angabe „Sie sind der Höchstbietende“ oder „Sie sind nicht der Höchstbietende“. Die Tabelle „Liste der gültigen Gebote“ füllt sich und zeigt die Sequenz der während der Auktion eingegangenen Gebotserhöhungen an.

Mit jedem eingegangenen Gebot wird die Zeit bis zum Ende der Online-Auktion, auf Grundlage der so genannten „elektronischen Kerze“ (im Fall von Synchronversteigerung und gemischter Synchronversteigerung) aktualisiert, die auch in der Bekanntmachung der Versteigerung definiert ist. (Abbildung 9)

Abbildung 9

Nach Ablauf der Zeit wird die Versteigerung, wenn keine besseren Gebote als das letzte mehr eingehen, geschlossen.

Der Status des Versteigerungsverfahrens zeigt den Schriftzug „Abgeschlossen“ an und am Bildschirm erscheint „Höchstbietender“.  (Abbildung 10)

Bei den anderen Teilnehmern wird hingegen der Schriftzug „Sie sind nicht der Höchstbietende“ angezeigt.

Der Höchstbietende muss die Mitteilungen der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei abwarten, die, nach den entsprechenden Bewertungen, den Zuschlag der Immobilie erteilen wird.

Erst in diesem Moment wird der Status der Versteigerung von „Abgeschlossen“ auf „Zugeteilt“ aktualisiert.

Abbildung 10

Einige Auktionsarten sehen den gemischten Modus vor: Die Online-Auktion wird gleichzeitig sowohl online als auch im Saal durchgeführt. Die im Saal anwesenden Bieter können an der Auktion teilnehmen und ihre Gebotserhöhungen abgeben, die jedoch, wie gesetzlich vorgeschrieben, auch in das Portal eingegeben werden. Das gibt den online verbundenen Nutzern die Möglichkeit, ständig auch über die aus dem Saal kommenden Gebote auf dem Laufenden zu sein. Am Bildschirm wird jedes Mal, wenn eine aus dem Saal kommende Gebotserhöhung registriert wird, das Pseudonym „Nutzer im Saal“ angezeigt.

 

BEOBACHTEN EINER ELEKTRONISCHEN ONLINE-VERSTEIGERUNG

Über das Portal SpazioAste der Immobilienversteigerungen ist es auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen möglich, einer elektronischen Online-Versteigerung zu beobachten, ohne tatsächlich für die Vergabe der Immobilie zu konkurrieren. Bei Beobachtung einer Online-Auktion können am Bildschirm alle Versteigerungsvorgänge (Auszählung der Umschläge und Gebotserhöhungen der Teilnehmer) angezeigt werden.

Um eine Online-Versteigerung beobachten zu können, ist eine Registrierung im Portal erforderlich.

Innerhalb der „Frist für die Gebotsabgabe“ muss der Nutzer, der eine Versteigerung beobachten möchte, einen Antrag über das Portal direkt an die mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei senden; der Antrag kann daraufhin validiert oder abgelehnt werden.

Zur Übermittlung des Antrags zur Beobachtung der Versteigerung mit Username und Passwort auf den eigenen zugangsgeschützten Bereich zugreifen.  Nachdem die Versteigerung von Interesse gefunden wurde, auf die Detailbeschreibung zugreifen und auf die Schaltfläche „Die Versteigerung beobachten“ klicken. (Abbildung 1)

Abbildung 1

Wenn die Übermittlung des Antrags erfolgreich war, wird am Bildschirm die folgende Nachricht angezeigt:

Abbildung 2

Im persönlichen Nachrichtenbereich werden die übermittelten Anträge angezeigt. Die Annahme der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei abwarten, die auch in diesem Bereich angezeigt wird. (Abbildung 3)

Abbildung 3

Zur für die Öffnung der Umschläge vorgesehen Uhrzeit ist der Zugriff auf den Verhandlungsbereich der Versteigerung und die Beobachtung aller Vorgänge möglich: Am Bildschirm werden die Aktualisierungen bezüglich der Auszählung der Gebote und der etwaigen für die Vergabe der Immobilie durchgeführte Online-Auktion angezeigt.

Für den Zugriff auf den Verhandlungsbereich und die Anzeige der Versteigerungsvorgänge erneut auf die Schaltfläche „Die Versteigerung beobachten“ in der Detailbeschreibung der Immobilie klicken. (Abbildung 1)

 

BEREICH FÜR NACHRICHTEN UND MITTEILUNGEN MITTELS ZERTIFIZIERTER E-MAIL (PEC)

Der Nachrichtenbereich, verfügbar für den registrierten Nutzer, der sich bereits in seinem zugangsgeschützten Bereich des Portals angemeldet hat, beinhaltet alle während der Durchführung der Vorgänge automatisch vom System oder von der mit der Versteigerung beauftragten Kanzlei empfangenen und übermittelten Nachrichten. Der Bereich ist über die Menüleiste durch Klicken auf „Nachrichten – Alle Nachrichten“ erreichbar.

Fettgedruckt werden die neuen, nicht gelesenen Nachrichten angezeigt. Zum Lesen der Nachricht muss die entsprechende Nachricht angeklickt werden. (Abbildung 1)

Abbildung 1

Die Nachrichten bleiben innerhalb der Plattform gespeichert, mit Texten sowie Ausgangs- bzw. Eingangsdatum und -uhrzeit.

 

Mitteilungen mittels zertifizierter E-Mail (PEC)

Unter Einhaltung der Bestimmungen der ital. Ministerialverordnung für den Verkauf von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten durch eine Online-Auktion, wird dieses Portal in den Fällen, in denen die Bestimmungen dies vorsehen, Mitteilungen auch mittels zertifizierter E-Mail an die bei der Registrierung angegebene zertifizierte E-Mail-Adresse senden.

Alle anderen Mitteilungen werden im Nachrichtenbereich des Nutzers registriert.

Wiederum unter Einhaltung der ministeriellen Bestimmungen und sofern der Nutzer seine Handynummer in seinem Profil eingegeben haben sollte, können einige Mitteilungen auch mittels SMS empfangen werden.

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